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Die Pendlerpauschale soll nicht gestrichen, sondern auf eine Entfernung von 50 km begrenzt werden. Die Pendlerpauschale wird nur gekürzt, wenn vorher die Freibeträge angehoben werden. Konkret: Pro Familienmitglied soll es künftig einen Freibetrag von 8000 Euro geben. Der Eingangssteuersatz wird auf 12 Prozent gesenkt.

Artikel vom 10.09.2005