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Geflügelverbot
auf Wilbasen

Kreis verordnet Schutzmaßnahme

Kreis Lippe (SZ). Wilbasen steht vor der Tür und eigentlich ist es Tradition, dass am jeweiligen Montagmorgen die Frühaufsteher den Wilbaser Viehmarkt besuchen können. Doch diesmal ist es anders: »Zum Schutz vor der gefährlichen Geflügelpest haben wir verfügt, dass zum Wilbaser Viehmarkt kein Geflügel aufgetrieben werden darf«, erklärt die Amtstierärztin Dr. Heike Bierwirth-Wiest.
Das Verbot gilt auch für Wildgeflügel und Tauben. »Wir müssen alles tun, um das Risiko der Viruseinschleppung in unsere Geflügelbestände so gering wie möglich zu halten«, begründet Dr. Heike Bierwirth-Wiest die Entscheidung. »Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass einzelne infizierte Vögel aus Russland auch in Europa auftauchen und die Seuche hier verbreiten.«
Die Amtstierärztin hofft, dass die Händler, die schon seit Jahren aus Lippe und den angrenzenden Kreisen nach Wilbasen kommen, Verständnis für diese Maßnahme aufbringen. »Wir bedauern, dass durch diese Entscheidung der Wilbaser Viehmarkt Einschränkungen erfahren muss. Wir wissen, dass er gerade wegen des Angebotes von Geflügel in der Vergangenheit ein überregionales Publikum angezogen hat«, so Bierwirth-Wiest.
Aus Sorge vor der Einschleppung richtet Dr. Ulrich Kros, der beim Kreis Lippe für die Tierseuchenbekämpfung zuständig ist, noch einmal einen dringenden Appell an alle Geflügelhalter: »Wichtig ist, dass alle Geflügelhalter die Tierhaltung bei ihrem zuständigen Veterinäramt anzeigen. Nur wenn uns alle Geflügelhaltungen bekannt sind, können wir im Ernstfall schnell und gezielt reagieren.«
Die Geflügelpest sei sehr ansteckend und könne alle Geflügelarten befallen. Obwohl der gefährliche Erreger in den heimischen Regionen auch bei Wildvögeln noch nicht gefunden worden sei, sollte schon jetzt der direkte Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel weitestgehend vermieden werden. »Besonders Futterstellen im Freien sind für Wildvögel sehr attraktiv. Daher sollte auf die Fütterung von Geflügel im Freien ganz verzichtet werden«, so Dr. Kros. Er fordert darüber hinaus alle Tierhalter dazu auf, beim Auftreten von vermehrten, ungeklärten Todesfällen, die Veterinärbehörde zu verständigen. Weitere Informationen zur Geflügelpest erteilt Dr. Ulrich Kros vom Fachgebiet für Veterinärangelegenheiten des Kreises unter %  05231 62-221 und im Internet.
www.fli.bund.de.

Artikel vom 08.09.2005