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Nötigung bei der Geburtstagsparty

19-Jähriger in die Hose gefasst

Löhne / Herford (cl). In zwei mehrstündigen Verhandlungen versuchte das Herforder Jugendschöffengericht, den Vorwurf einer sexuellen Nötigung aufzuklären. Im Rahmen einer Geburtstagsparty in Löhne wurde in den frühen Morgenstunden des 12. Juni 2004 der inzwischen 21 Jahre alte Fred T. (Namen geändert) zudringlich und fasste der zwei Jahre jüngeren Svenja B. in die Hose und an den Intimbereich.
Während der Angeklagte diesen Vorwurf bestritt, hatten Richterin, Schöffen und Staatsanwalt keinen Zweifel, dass mindestens eine sexuelle Beleidigung vorlag. Das Verfahren wurde gegen 450 Euro Geldauflage eingestellt, das Honorar für seinen Verteidiger müssen der angehende Student oder seine Eltern ebenfalls tragen.
Man kannte sich seit Jahren in der Löhner Clique. Der Angeklagte und seine Freunde hatten die deutliche Tendenz, die Vorwürfe mit der psychischen Verfassung Svenjas zu erklären, die von dem damals heftigen Scheidungskrieg ihrer Eltern besonders mitgenommen worden ist. Anfänglich hatte die junge Frau auch verschiedene Versionen berichtet und kein Interesse an Anzeige und Strafverfolgung gehabt. Wie berechtigt ihre Skepsis war, zeigte sich in der mehr als einstündigen hochnotpeinlichen Befragung als Zeugin, bei Opfern von sexuellen Delikten keine Seltenheit. »Ich hatte Angst vor dem Verfahren und der Schablone: Scheidungskind - durchgedreht.«
Doch selbst die Zeugen, die eher im Lager des Angeklagten standen, mussten einräumen, dass Fred T. gerne flirtet. Der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes stellte Fred T. aber insgesamt ein positives Zeugnis aus. Das Problem für die Juristen bei dem »Sekundenvorfall unter reichlich Alkohol« war nun zu klären, wie viel oder wenig Gewalt an gewendet worden war.
Svenja B. hatte gegen 3 Uhr morgens weinend ihren Vater angerufen und gebeten, sie nach Hause zu fahren.

Artikel vom 07.09.2005