08.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Polizei warnt vor Töpfe- und Messerverkäufer

Delbrücker Ehepaar wurden Waren »aufgeschwatzt« - Lieferwagen mit MS-Kennzeichen

Delbrück (WV/mb). Bei einem Haustürgeschäft hat ein unbekannter Verkäufer einem Delbrücker Ehepaar (66/70) angeblich hochwertige Töpfe und Messer »aufgeschwatzt«. Zufällig kam die Tochter des Ehepaars in der Mittagszeit zu Besuch. Die 40-Jährige bekam noch mit, wie ihr Vater einem unbekannten Mann Geld gab.

Der Unbekannte verschwand in einem weißen Lieferwagen mit Münsteraner Kennzeichen (MS). Jetzt erfuhr die Tochter, dass der Mann ihren Eltern ein Kochtopfset und ein Messerset verkauft hatte. Mehr als 1 000 Euro sollten die Haushaltswaren wert sein, so der Anbieter in seinem Verkaufsgespräch. Für 500 Euro bot der Vertreter das Topfset jetzt an.
Dem 70-jährigen Rentner gelang es, dieses auf die Hälfte herunter zu handeln. Auch das Messerset wurde erheblich billiger, so dass der Handel ein vermeintlich »gutes Geschäft« versprach und auch abgewickelt wurde.
Die Tochter hatte allerdings bereits von solchen Betrügereien gehört und recherchierte kurz im Internet, wo vor den Machenschaften »windiger« Messervertreter gewarnt wird. Sie rief die Polizei und erstattete Anzeige. Ein Verfahren wegen Verdacht des Betruges wurde eingeleitet.
Zeugen, die weitere Angaben zu dem weißen Lieferwagen, besetzt mit einem etwa 50-jährigen Mann, machen können, mögen sich unter der Rufnummer 05251/3060 mit der Polizei in Verbindung setzen.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang: Lassen Sie bei Haustürgeschäften äußerste Vorsicht walten. Meist erzählen Betrüger »Legenden« über ihre angeblich hochwertigen Waren. Dabei soll es sich um Ausstellungsstücke, Messerückläufer oder Konkursware handeln, die jetzt weit unter Preis angeboten werden könne. Geschickt versuchen die »Vertreter«, ihre Kunden zum Kauf zu überreden. Nicht immer liegt dabei ein Betrug vor, denn der Handel mit Waren ist auch an der Haustür nicht verboten, solange der Händler eine Reisegewerbekarte vorweisen kann, die Ware dem bezahlten Wert entspricht und der Verkäufer keine falschen Tatsachen vorgetäuscht hat. Dennoch ist Argwohn geboten, um nicht doch Opfer eines redegewandten Betrügers zu werden. Es geht schließlich um Ihr Geld! Noch ein Hinweis: Bei Haustürgeschäften gilt ohne Angabe von Gründen ein 14-tägiges Rückgaberecht und ein ebenso langes Widerrufsrecht für an der Haustür abgeschlossene Verträge.

Artikel vom 08.09.2005