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Gericht verurteilt
erste Mautpreller

Bußgelder müssen gezahlt werden

Köln (dpa). Gut acht Monate nach Einführung der Lkw-Maut haben Mautpreller in den ersten Bußgeldprozessen keine Gnade vor Gericht gefunden.

Grundsätzlich müssten Lastwagenfahrer auf das Internet oder Automaten an Tankstellen oder Raststätten ausweichen, wenn ihr Mautgerät an Bord des Lkw nicht funktioniere, urteilte Amtsrichter Guido Romeleit. Auch Anfängerfehler ließ er als Grund nicht gelten. Keiner der 15 Einsprüche, über diegestern vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde, hatte vollen Erfolg. Nur in einem Fall wurde das Bußgeld reduziert, und zwar von 150 auf 75 Euro.
Die Maut gilt seit Jahresbeginn und beträgt für Lastwagen über zwölf Tonnen durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer, abhängig von der Zahl der Achsen und dem Schadstoffausstoß. Auf den 12 000 Autobahnkilometern in Deutschland überwachen 300 Kontrollbrücken und 280 mobile Maut-Teams den Lastwagenverkehr. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 75 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 20 000 Euro zahlen.
Dagegen können die Fahrer Einspruch beim Kölner Bundesamt für Güterverkehr einlegen. Weist es den Einspruch zurück, geht der Fall an das Kölner Amtsgericht. Es rechnet in den nächsten Jahren mit mehr als 10 000 Mautprozessen. Gestern waren 15 Fahrer vorgeladen. Sechs von ihnen erschienen nicht, ihre Einsprüche wurden deshalb automatisch verworfen.
Ein Fahrer, der bei Saarbrücken beim Fahren ohne Maut erwischt worden war, machte geltend, seine »On-Board-Unit«, das Maut-Anmeldegerät im Lastwagen, habe bei der Einreise aus Frankreich nicht reagiert. Gegen das Bußgeld von 150 Euro hatte er deshalb Einspruch eingelegt. Amtsrichter Romeleit wies ihn auf die Pflicht hin, bei technischen Problemen auf Internet oder Automaten auszuweichen, unterstellte aber keinen Vorsatz, sondern nahm Fahrlässigkeit an. Das Bußgeld reduzierte sich dadurch von 150 auf 75 Euro. »Die Fahrer sind immer die Dummen«, sagte der betroffene 52 Jahre alte Lkw-Fahrer nach dem Urteil.
Ein Anwalt sagte, sein Mandat habe bei seiner ersten mautpflichtigen Fahrt einen Fehler gemacht und die falsche Schadstoffklasse eingetippt. Deshalb solle der Richter Gnade vor Recht ergehen lassen. Amtsrichter Guido Romeleit lehnte das ab, weil alle Mautpreller gleich behandelt werden müssten.

Artikel vom 07.09.2005