07.09.2005
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Das heißt, Nummernschild ist gar nicht der korrekte Ausdruck, denn Beamte sprechen in ihren Bestimmungen ausschließlich von Kfz-Kennzeichen, »bei denen es sich um von der Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummern handelt, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheinen.« Vermerkt ist auch: »Kennzeichenschilder müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.« Nebenbei bemerkt: Es gibt Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische Kfz, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite Kfz, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen für Polizei und Verfassungsschutzämter. Seit wir »Vier« sind, fühlt sich Heinz ein wenig wie in einer Großstadt: In den Millionen-Metropolen wird seit jeher vierstellig gefahren. Um es mit Komiker Otto Waalkes zu sagen: Vier (Wir) alle fahren voll drauf ab . . .
Sandsteinfuß
die Stadt . . .
Artikel vom 07.09.2005