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Auf Ablaufdatum achten


Bauprofis und Selbermacher, die mit chromatarmem Zement hantieren, sollten das Ablaufdatum unbedingt beachten. Nach dem Termin darf der Zement nicht mehr verwendet werden, da die Wirkung des darin enthaltenen Chromatreduzierers nachlässt. Darauf weist der internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen, Natureplus, hin. Zement darf lediglich einen minimalen Gehalt an löslichem Chromat enthalten. Ziel ist es, die Maurerkrätze einzudämmen, eine Hautkrankheit, die häufig beim Bauen auftritt, und zu Bläschen und Knotenbildung an den Händen führt.

Artikel vom 10.09.2005