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Von Manfred Schraven

Paderborner
Perspektiven

Rolandsbad: Bürger(-)begehren


Man mag sie Starrköpfe nennen - zumindest haben die Paderbornerinnen und Paderborner eine Bombenkondition, wenn es darum geht, das durchzusetzen, was sie sich in den Kopf gesetzt haben. Jüngstes Beispiel sind die unermüdlichen Bemühungen von Schwimmfreunden, die seit vielen Monaten alles in Bewegung setzen, »ihr Rolandsbad« zu retten. Hatten die Initiatoren des Vereins »Rettet das Rolandsbad« den etablierten politischen Parteien vor einem Jahr das Fürchten gelehrt, so dass die kurz vor den Kommunalwahlen schon gefasste Pläne für einen Neubau »in den Papierkorb warfen«, mussten sie nach den Wahlen noch einmal die Ärmel hoch krempeln. Vor den Wahlen half noch das Gespür, dass die großen Parteien die Wahlen ohne große Blessuren überstehen wollten - heute muss ein Bürgerbegehren her. Und ein solches, so lehrt die Erfahrung im Umgang mit diesem demokratischen Mittel der direkten Einflussnahme auf politische Sachentscheidungen in Paderborn, ist vielen Ratsmitgliedern eher suspekt. Zumindest sind alle bisherigen Bürgerbegehren an der »großen Koalition der Betonköpfe« geplatzt.
Durch das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid als Mittel direkter Demokratie können Bürger seit 1994 in den Städten und Gemeinden des Landes Einfluss auf ihr direktes Umfeld nehmen. Ihre Entscheidung tritt bei Erfolg an die Stelle der Beschlüsse des Rates. In Paderborn blieb die Waffe bisher stumpf: 17 000 Unterschriften für den Bau einer Eishalle am Dören nutzten wenig. Der Rat erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig. Trotz anschließender politischer Versprechen, dass in Paderborn eine Eishalle gebaut wird, warten Jung und Alt immer noch auf eiskalte Wintertage, um in ihrer Stadt einmal Schlittschuh laufen zu können. Auch das Begehren gegen den Bau einer neuen Stadtverwaltung an der Florianstraße: unzulässig! Die Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Stadtwerke und gegen den Bau der Kammerspiele mit öffentlichen Mitteln auf dem Gelände der Volksbank am Kötterhagen blieben beim Bürgerentscheid auf der Strecke. Den erfolgreichen vorgeschalteten Bürgerbegehren wollte sich der Rat in keinem Falle anschließen. Und so wird es wohl auch diesmal sein.
Es deutet nichts darauf hin, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat dem Bürgerbegehren zustimmen. Schon zweimal sind Anträge im Sinne der Wünsche des Vereins »Rettet das Rolandsbad« ablehnt worden. Immer auch mit dem dezenten Hinweis auf die Finanzierungsmöglichkeiten. So verwiesen die Planer konsequent auf zusätzliche enorme Kosten z.B. für den dann erforderlichen Lärmschutz. Nach Meinung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sollten die Mehrkosten aus dem Stadtwerkeverkaufserlös finanziert werden. (Was denn noch?)
Entscheiden muss der Bürger selbst. Wenn er der Meinung ist, dass beim vorgesehenen Neubau des Rolandsbades die zukünftige Wasserflächen im Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich in der bisherigen Größe von rund 2 760 Quadratmetern erhalten bleiben sollen und das Kinderplanschbecken im hinteren Bereich verbleiben soll, dann muss er beim Bürgerentscheid (vorausgesetzt, der Rat stimmt zu) mit »Ja« zeichnen. Wie auch immer das finanziert wird, ist Sache des Rates. Vielleicht rudert der ja bei den Finanzierungen anderer zahlreicher Großprojekte zurück. Der Abschied vom »alten Rolandsbad« würde vielen Paderbornern und Paderbornerinnen leichter fallen.

Artikel vom 03.09.2005