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Fledermaus führt zu Verfahrens-Streit

Kritiker: Umweltschutzmaßnahmen reichen nicht aus

Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Die Bechsteinfledermaus entzog sich den Autobahnkritikern dann doch als schlagendes Argument gegen die Nordtrasse: Nur ein vereinzeltes Männchen ist bei neuen Untersuchungen in der Patthorst entdeckt worden - nicht etwa eine ungleich bedeutendere Weibchenkolonie. Doch das Thema Artenschutz wurde zum Streitpunkt beim gestrigen A 33-Erörterungstermin, der der »Umwelt« gewidmet war.

Denn es gibt neue Erhebungen zum Artenvorkommen in der Patthorst, in Auftrag gegeben vom Landesbetrieb Straßenbau, gerade erst zusammengetragen vom FÖA Landschaftsplanung. Die waren den Einwendern allerdings vor dem Erörterungstermin nicht zugänglich gemacht worden, obwohl sie darum gebeten hatten. »Gutachten und Daten werden einfach zurückgehalten«, warf Sabine Wienströer (Rechtshilfefonds/Verein zur Förderung der Umwelt und Lebensqualität) den Planern vor. »Es lag lediglich ein Teilgutachten vor. Zwischenergebnisse aber, die wir aber noch nicht in die Pläne eingearbeitet und auch hinsichtlich ihrer Konsequenz ausgewertet haben, schicken wir nicht heraus«, sagte Hans-Herbert Oldemeyer, Bereichsleiter Planung im Landesbetrieb. Sie bedürften zusätzlicher Erklärungen: »Sonst kommt es zu Missverständnissen, und es wird damit eine Propaganda betrieben, die wir in diesem Stadium nicht gebrauchen können.« Nach dem Umweltinformationsgesetz sei man ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, Teilinformationen zur Verfügung zu stellen, betonte auch Landesbetrieb-Chef Ulrich Windhager.
Das sehen die Kritiker anders. Sabine Wienströer drohte sogar mit Klage und berief sich auf ein Gutachten des Büros für Ökologie, Kartierungen und Flächenbewertungen, das der Rechtshilfefonds im August anfertigen ließ. In diesem wird aufgrund der fehlenden Kartierungsdaten die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahrens angezweifelt.
Dieser Darstellung widersprach Verfahrensleiter Jens Kronsbein energisch und unter Berufung auf die Rechtslage. Die Unterlagen im Verfahren müssten den Betroffenen zwar Auskunft geben, ob alle Interessen berücksichtigt sind, aber nicht alle Unterlagen müssten (etwa wenn sie zu umfangreich sind) im Stadium der Erörterung auch schon bekannt gemacht worden sein.
Eine durchaus schwierige Materie, an die sich eine nicht weniger komplexe Frage nach dem weiteren Verfahren anschloss. Denn um sich eingehend mit den Daten befassen zu können, forderten unter anderem Sabine Wienströer und Martin Stenzel vom Landesbüro der Naturschutzverbände, dass die Änderungen, die sich aus den neuen Erkenntnissen ergeben, nicht nur im Rahmen eines Planänderungsverfahrens - per »Deckblatt« wie es heißt - veröffentlicht werden, denn dann haben die Einwender nur eine zweiwöchige Frist. Vielmehr wollen sie die in der Abwägung so relevanten Nuturschutzfragen durch eine Planoffenlegung (vier Wochen plus vier Wochen Einwendungsfrist) und eine Nacherörterung angemessen gehandhabt wissen. Jens Kronsbein aber behält sich die Entscheidung noch vor.
Hinter der Diskussion um Unterlagen und Verfahrensfragen traten zwischenzeitlich die eigentlichen Umweltschutzbelange etwas in den Hintergrund. Einig waren sich die Autobahnkritiker aber: Die Ausgleichsmaßnahmen in Sachen Naturschutz und Erholung in der Patthorst reichen nicht aus. Gleich von mehreren Seiten wurde der Verzicht auf die Anschlussstelle Schnatweg gefordert, um alte Waldbestände wie auch »Rote Liste«-Arten in der nördlichen Patthorst zu schützen.
lHeute steht noch einmal die Umwelt - und zwar der Landschaftspflegerische begleitplan - in der Aula an. Beginn ist 10 Uhr.

Artikel vom 02.09.2005