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Pflegekasse trägt
Teil der Kosten

Auch Hilfsmitttel werden bezuschusst

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Bevor die Pflegekasse zahlt, prüft sie , ob und in welchem Umfang Leistungen überhaupt notwendig und zweckmäßig sind.

In welcher Höhe die Kasse Kosten übernimmt, hängt von der Pflegestufe des Antragstellers ab. Lehnt sie den Antrag ab, muss sie das begründen. Hier ein Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegesachleistung heißt es, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause von einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Kasse zahlt bei Pflegestufe I 384 Euro; Pflegestufe II 921 Euro; Pflegestufe III 1432 Euro und im »Härtefall« 1918 Euro. Als »Härtefall« bezeichnet werden Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III, deren Pflegebedarf so außergewöhnlich hoch ist, dass er über das übliche Maß dieser Pflegestufe hinausgeht.
Pflegegeld - ehrenamtliche Pfleger übernehmen die häusliche Pflege. Das können zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn sein. Die Kasse zahlt bei Pflegestufe I 205 Euro; Pflegestufe II 410 Euro; Pflegestufe III 665 Euro. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht die Pflegekraft.
Kombinationsleistungen - hier können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombiniert werden. Dabei werden prozentuale Anteile der nicht verbrauchten Pflegesachleistung auf das Pflegegeld angerechnet.
Ersatzpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn ein ehrenamtlicher Pfleger für kurze Zeit ausfällt und der Pflegebedürftige für diese Zeit ersatzweise von Angehörigen oder anderen Personen betreut wird. Leistungen für Angehörige, die ersatzweise die Pflege übernehmen, fallen erheblich geringer aus. Die Kasse zahlt für Angehörige zweiten Grades (Kinder, Eltern). Bei Pflegestufe I 202 Euro; Pflegestufe II 410 Euro, Pflegestufe III 665 Euro. Für andere Pflegende bei allen Pflegestufen 1432 Euro pro Jahr, für insgesamt maximal 28 Tage.
Kurzzeitpflege kann beantragt werden, wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend stationär gepflegt wird, zum Beispiel, weil pflegende Angehörige Urlaub machen. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei allen Pflegestufen 1432 Euro pro Jahr, für insgesamt maximal 28 Tage.
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung gepflegt wird. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei Pflegestufe 1023 Euro; Pflegestufe II 1279 Euro; Pflegestufe III 1432 Euro, im »Härtefall« 1688 Euro.
Tages-/Nachtpflege heißt es, wenn ein Pflegebedürftiger ergänzend zur häuslichen Pflege auch stationär betreut wird. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei Pflegestufe I 384 Euro; Pflegestufe II 921 Euro; Pflegestufe III 1432 Euro; im »Härtefall« 1918 Euro.
Ergänzende
Leistungen
Für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, zahlt die Kasse 31 Euro monatlich. Für technische Hilfsmittel übernimmt sie 90 Prozent der Kosten, wobei der Eigenanteil höchstens 25,65 Euro beträgt. Für eine Wohnumfeldverbesserung zahlt die Kasse bis zu 2557 Euro pro Maßnahme.
Außerdem zahlt die Kasse für Pflegekurse und sie übernimmt ergänzende Leistungen, zum Beispiel Rentenversicherung oder Unfallversicherung, für ehrenamtliche Pflegende, die mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen.

Artikel vom 03.09.2005