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Amt für Agrarordnung Bielefeld
Flurbereinigung Greffen
Az.: 22 68 1 - H. Nr. 318
 33602 Bielefeld, den 26. 8. 2005
 August-Bebel-Str. 73-77
 Tel. 05 21 / 52 84 - 0
Schlussfeststellung
I.
In dem Flurbereinigungsverfahren Greffen - Az.: 22 68 1, Kreise Gütersloh und Warendorf, wird hiermit nach §§ 149 ff. des Flurbereinigungsgesetzes - FlubG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. 3. 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. 12. 2001 (BGBl. I S. 3987), die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt:
1.

2.

3.
Die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan und seiner Nachträge ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereiniungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Greffen sind abgeschlossen.
II.
Das Flurbereinigungsverfahren ist mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.
Rechtbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Amt für Agrarordnung Bielefeld, August-Bebel-Straße 73-77, 33602 Bielefeld, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gegen die Schlussfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widersruch an die obere Flurbereinigungsbehörde, Bezirksregierung Münster - Abt. 9 -, Castroper Str. 30, 45665 Recklinghausen, zu (§ 149 Abs. 1 Satz 3 FlurbG).
gez. Cramer

Artikel vom 02.09.2005