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Gericht auf Seite
von Phönix

Stadt Höxter zeigt sich unbeirrt

Von Jürgen Drüke
Höxter/Minden (WB). Aus dem Rathaus nichts Neues. Auch ein entsprechendes Schreiben des Verwaltungsgerichts Minden mit einer eindeutigen Stellungnahme kann daran nichts ändern. Hintergrund ist die Klage von Phönix Höxter gegen die Stadt Höxter.

Der 1995 gegründete Verein will seine Fußball-Heimat nämlich in der Höxteraner Weserkampfbahn zugewiesen bekommen, doch die Stadt Höxter sieht keine Möglichkeit und lässt es nun auf das Urteil des Verwaltungsgerichts ankommen. Das bestätigtige gestern Erster Beigeordeneter Klaus Schumacher gegenüber dem WESTFALEN-BLATT: »Wir können dem Anliegen von Phönix nicht folgen. Der Verein hat Klage eingereicht und nun warten wir ab«, wird die Stadt erst wieder aktiv, wenn die judikative Gewalt den Fall abschließt. Vorerst muss der Verein aus der Kreisstadt seine Heimspiele (Altherren-, Senioren- Damen- und Mädchenmannschaft) in Bosseborn austragen, nachdem die Aktiven von Phönix nur noch am kommenden Sonntag ihre Heimauftritte in Godelheim absolvieren. Hintergrund für den Abschied und Rückzug sind die Querelen und Meinungsverscheidenheiten zwischen dem TuS Godelheim und dem Verein aus der Kreisstadt.
Die Tendenz des vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Minden geht allerdings in eine eindeutige Richtung und das hat dieser der Stadt Höxter nun unmissverständlich mitgeteilt. So stellt das Verwaltungsgericht fest, dass grundsätzlich jeder Verein das Recht hat, die Sportanlagen der Gemeinde zu nutzen. Die Zuweisung eines Platzes an einen speziellen Verein sei nur dann zulässig, wenn dem anderen Verein eine gleichwertige Anlage zur Verfügung gestellt würde, oder die Kapazität des zugewiesenen Platzes erschöpft sei. Dieses allerdings, so heißt es aus Minden, sei in Höxter nicht erkennbar. Selbst wenn die Kapazitäten ausgeschöpft seien, müsste der vorhandene Platz dann anteilig an die konkurrierenden Vereine vergeben werden. Grundlage für die Aufteilung könnten dann Mitgliederzahlen, aktive Sportler und die Zahl der Mannschaften sein.
Auch Matthias Grothe, Präsident von Phönix Höxter, hat das Schriftstück aus Minden erhalten und sieht sich in seiner Klage bestärkt: »Die Stadt Höxter verstößt unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich denke, wir können uns mehr denn je Hoffnungen auf ein positives Urteil machen.«
Neben dem Spielbetrieb benötigt Phönix Höxer für seine vier Teams natürlich auch entsprechende Trainingszeiten. Bisher dürfen sie einmal in der Woche - am Montag - in der Weserkampfbaahn trainieren.

Artikel vom 26.08.2005