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Wasserschaden

»Überschwemmungsopfer« Auto

Autos, die durch Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurden, sind mit Vorsicht zu genießen. Besonders Startversuche sind äußerst riskant.

Versuchen Sie nicht mehrmals, den aus dem Wasser geborgenen Wagen zu starten, selbst dann nicht, wenn die Elektronik zu funktionieren scheint. Die Gefahr, dass durch unverbrannten Treibstoff zusätzlich der Katalysator beschädigt wird, ist beträchtlich.
Machen Sie keine Startversuche mit Überbrückungskabel und fremder Anschlepphilfe.
Ist Wasser in den Zylinder eingedrungen, kann beim Anlassen ein kapitaler Motorschaden verursacht werden.
Stand das Fahrzeug lediglich bis zur Türunterkante im Wasser, können Sie einen weniger riskanten Startversuch wagen.
Auch dann, wenn der Motor wieder anspringt, ist größte Vorsicht geboten: Durch Ablagerungen von Schmutz und Wasser kann die Bremswirkung stark beeinträchtigt sein.
Fahren Sie auf den ersten Metern zunächst nur mit Schrittgeschwindigkeit. Bremsen Sie immer wieder, um Schmutz auf den Bremsbelägen zu enffernen. Setzen Sie die Fahrt erst fort, wenn die Bremsanlage wieder voll funktionstüchtig ist.
Falls Wasser in den Fahrgastraum eingedrungen ist, sorgen Sie für eine vollkommene Trockenlegung des Fahrzeugs. Autolackierwerkstätten verfügen zu diesem Zweck über spezielle Trockenkabinen.
Sollte das Fahrzeug bis übers Dach hinaus im Wasser gestanden haben, muss man davon ausgehen, dass es nicht mehr instand gesetzt werden kann. Hier liegt dann in der Regel ein Totalschaden vor. Bevor Sie Reparaturarbeiten in Auftrag geben, sollten Sie sich von der Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen.
Gut zu wissen: Hochwasserschäden an Autos sind obligatorisch von einer Tell- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Gegebenenfalls müssen Sie zur Bemessung einer Schadenregulierung einen (unabhängigen) Gutachter heranziehen.ACE

Artikel vom 21.10.2005