Borgholzhausen (SKü). Seine starken und unbedachten Worte kamen einen 39-jährigen Borgholzhausener jetzt teuer zu stehen. Weil er eine Spielhallen-Aufsicht in Borgholzhausen als »alte Schabracke« titulierte, muss der Hartz-IV-Empfänger und zweifache Familienvater, eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld warnte ihn angesichts bereits zweier Vorbelastungen (fahrlässiger Vollrausch und fahrlässige Trunkenheit sowie zuletzt ein von der Staatsanwaltschaft eingestellter Benzindiebstahl) vor weiteren Vergehen, auch vermeintlich kleineren. Dann werde es empfindlichere Strafen geben.