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Ladendieb
verurteilt

Im Aldi gestohlen


Halle (hj). Zu drei Monaten auf Bewährung ist gestern ein 27-jähriger Russland-Deutscher verurteilt worden, der im Frühjahr aus dem Aldi, dem Marktkauf sowie dem Edekamarkt in Halle und Steinhagen insgesamt vier Flaschen Wodka, ein Bagette sowie einen Satz Kopfhörer mitgenommen hatte, ohne zu bezahlen. Obwohl sich der Diebstahl nur auf diese geringwertigen Sachen bezog, schien Strafrichter Peeter-Wilhelm Pöld vom Amtsgericht Halle die »gefährlich hohe Rückfallgeschwindigkeit« entscheidend für das Strafmaß zu sein.
Der Angeklagte steht noch unter Bewährung, weil er im Oktober 2004 wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. »Sie haben relativ viele Straftaten in kurzer Folge begangen. Das führt zu diesem Urteil«, machte Pöld deutlich, dass er damit auch nicht dem beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die eine Geldbuße noch 800 Euro verlangt hatte, entsprach. »Für weitere Straftaten kann ich allerdings nicht noch einmal Bewährung aussprechen. Dann müssen sie wohl ins Gefängnis«, gab Pöld dem Angeklagten mit auf den Weg.

Artikel vom 25.08.2005