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Wahl-ABC

Was bedeutet »qualifizierte Mehrheit«? Und wie kommt es zu einer Kandidatur? In loser Folge finden sich Erläuterungen zu solchen und anderen Begriffen im Wahl-ABC.

E wie Erstattung: Ein Erfolg bei der Bundestagswahl lässt die Kassen der siegreichen Parteien klingeln. Sie bekommen je nach Ergebnis einen Teil ihrer Wahlkampfkosten erstattet. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen erhalten sie jährlich 0,85 Euro pro Stimme aus dem Staatssäckel, wenn sie mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen erkämpfen. Für jede weitere Stimme gibt es dann 0,70 Euro pro Jahr. Außerdem bekommen Parteien einen Zuschuss von 0,38 Euro auf jeden an sie gespendeten Euro, wenn die Einzelspende 3300 Euro nicht übersteigt. Der Gesamtbetrag für alle Parteien zusammengenommen darf derzeit nicht mehr als 133 Millionen Euro jährlich betragen.

F wie Fünf-Prozent-Hürde: Mit der Fünf-Prozent-Hürde soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Deutschen Bundestag verhindert werden. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien ins Parlament einziehen, die mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen können. Bei Bundestagswahlen gilt die Hürde seit 1953. In den ersten Bundestag waren 1949 noch acht Parteien eingezogen, darunter die KPD und die Bayernpartei. Die Parteien mussten nur in den einzelnen Bundesländern mehr als fünf Prozent erreichen. Die Fünf-Prozent-Hürde verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht das Grundgesetz, auch wenn Stimmen für an der Sperrklausel gescheiterte Parteien unter den Tisch fallen.

Artikel vom 24.08.2005