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Geflügelpest:
Wachsamkeit
ist gefragt

Verhaltenstipps vom Kreis

Kreis Gütersloh (WB). Die Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh warnt vor einer möglichen Einschleppung der klassischen Geflügelpest. Sie ruft alle Reisenden und die Geflügelhalter im Kreisgebiet auf, mit höchster Wachsamkeit der Gefahr einer drohenden Übertragung der Krankheit auf hiesige Bestände zu begegnen.

Nachdem die Ausbrüche der klassischen Geflügelpest bislang auf zahlreiche asiatische Länder einschließlich Russland östlich des Urals beschränkt waren, gibt es seit gestern Hinweise, dass die Seuche den Ural in westlicher Richtung überschritten haben könnte. Es wird befürchtet, dass die Seuche über den Reiseverkehr oder über Zugvögel auch nach Mitteleuropa vordringen könnte.
Reisenden ist es verboten, aus einer Reihe von asiatischen Ländern (Kambodscha, Kasachstan, Indonesien, Japan, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Südkorea, Thailand, Vietnam, Volksrepublik China und Hongkong) Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen. Im Reiseland sollen direkte Tierkontakte sowie Besuche auf Geflügelmärkten vermieden werden. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten nur in gekochtem oder durchgebratenen Zustand verzehrt werden. Von größter Wichtigkeit ist es, dass Geflügelhalter alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und die rechtlichen Vorschriften einhalten. Wesentliche Verhaltensregeln sind:
l Vermeidung jeglichen Kontakts zu infizierten Beständen und von der Seuche betroffenen Regionen.
l Beschränkung der Kontakte zu Schlachtbetrieben, Eiproduktwerken und internationalen Eierhändlern auf das absolut notwendige Maß.
l weitgehende Vermeidung von anderen Außenkontakten.
l keine Benutzung von gebrauchten Eierhöckern oder nicht desinfizierten Paletten.
l Vorkehrungen treffen, damit kein unbefugter Stallzutritt möglich ist.
l Benutzung von separater Kleidung und Schuhwerk für jeden Stall.
l sofortige Benachrichtigung des zuständigen Tierarztes bei ungewöhnlichen Erkrankungen oder Todesfällen in den Beständen.
l Überprüfung der eigenen Meldungen und Zahlungen an die Tierseuchenkasse und Meldung an die Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (erforderlich ist die Meldung von Enten, Gänsen, Fasanen, Hühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Puten und Wachteln).
l ordnungsgemäße Führung des Bestandsregisters.
Die Veterinärbehörde des Kreises Gütersloh empfiehlt allen Geflügelhaltern - auch den Haltern von Kleinbeständen und Brieftaubenhaltern - dringend die Aufstallung ihrer Tiere, um Kontakte ihrer Bestände mit anderem Geflügel und vor allem auch mit Wildvögeln zu vermeiden.

Artikel vom 19.08.2005