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Meldepflicht
für Geflügel

Asiatische Pest droht


Kreis Paderborn (WV). Vor dem Hintergrund der in Asien grassierenden Geflügelpest erinnert der Kreis Paderborn an die im November in Kraft getretene Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest, die eine ganze Reihe von Vorsorge- und Schutzmaßnahmen beinhaltet. Danach gilt: Wer Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln hält, muss diese unverzüglich beim Fachbereich für Lebensmittel- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn und bei der Tierseuchenkasse anzeigen, sofern noch nicht geschehen. Angesprochen sind alle Geflügelhalter, also auch die Hobbyzüchter. Die Größe des Bestandes spielt keine Rolle, gemeldet werden muss alles. »Wir wollen keine Angst verbreiten, sondern Vorsorge treffen«, erläutert Landrat Manfred Müller. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei größeren Beständen auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so muss der Besitzer unverzüglich einen Tierarzt hinzuziehen und die Todesursache abklären lassen. Neu ist zudem, dass jeder Geflügelhalter ein Bestandsregister zu führen hat. Weitere Informationen bei den Kreisveterinären innerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung unter 05251/308481 (Dr. Elisabeth Altfeld).

Artikel vom 19.08.2005