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BSV Entrup rückt
in die B-Liga auf

»Fall Bredenborn II« schon im Herbst

Sportkreis Höxter (syn). Der BSV Entrup spielt in der am kommenden Wochenende beginnenden Fußball-Saison 2005/2006 als 17. Verein in der Kreisliga B. Das hat der Vorstand des Fußballkreises Höxter am späten Mittwoch Abend während seiner Dringlichkeits-Sitzung entschieden.

Der Vorstand hat bei einer nochmaligen Überprüfung der Spielberichte der vergangenen Serie festgestellt, dass der C-Liga-Meister SV Bredenborn in seiner zweiten Mannschaft offenbar doch einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt hat. Wie diese Zeitung am vergangenen Samstag berichtete, hat die Kreisspruchkammer einen entsprechenden Einspruch von Vizemeister BSV Entrup abgewiesen, da dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist von zehn Tagen eingelegt worden war.
Die Kammer bat den Kreisvorstand jedoch, die Spielpläne noch einmal zu überprüfen, um den Fall trotz abgelaufener Fristen aufzuklären. »Nach mehrfacher Prüfung haben wir festgestellt, dass Bredenborn in einem Fall einen unberechtigten Akteur eingesetzt hat«, berichtet Kreisvorsitzender Hermann-Josef Koch.
Dieser Fall trug sich allerdings schon im vergangenen Herbst zu. Damals hatte ein Spieler der ersten Mannschaft unberechtigt in der »Zweiten« agiert.
Alle anderen Fälle erwiesen sich nach mehrfacher Prüfung als haltlos. Nachdem noch gestern Vormittag von vier Spielen die Rede war, in denen ein nicht spielberechtigter Akteur mitgewirkt haben sollte, reduzierte sich die Angelegenheit im Laufe des Tages auf den einen Fall aus dem vergangenen Herbst.
Der in der Schlussphase der Saison eingesetzte Akteur der ersten Mannschaft war für die »Zweite« spielberechtigt. Zwar hatte er am fünftletzten Spieltag nicht in der Zweiten gespielt, was die Satzung ja von Spielern der höheren Mannschaft fordert, wenn sie anschließend in dem unteren Team eingesetzt werden sollen. Der Akteur hatte aber vor seinem Einsatz in der Zweiten am Pfingstmontag seit sechs Wochen nicht mehr in der Ersten gespielt. »Wer mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktspiel der unteren Mannschaft nicht in der höheren Mannschaft gespielt hat, ist für die untere Mannschaft spielberechtigt«, erklärte Staffelleiter Adolf Muhr. Diese Ausnahme des fraglichen Satzungsparagraphen komme in der Praxis allerdings nur äußerst selten vor.
Derweil sucht man im Vorstand nach Möglichkeiten, derartige Fehler in Zukunft zu vermeiden. »Um den Kontrollmechanismus weiter zu verstärken, bräuchten wir eigentlich noch ein bis zwei Staffelleiter mehr«, meint Koch.
Nach der Aufstockung der Kreisliga B ist auch die Auf- und Abstiegsregelung für die Saison 2005/2006 modifiziert worden. Sie sollte noch gestern Abend auf der Internetseite www.flvwk16.de veröffentlicht werden.
»Wir haben jetzt noch das Recht diese Regelungen zu verändern. Die Satzung verlangt lediglich, dass diese Regelungen den Vereinen vor dem ersten Spieltag bekannt gemacht wurden«, informiert Koch.

Artikel vom 19.08.2005