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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am
Mittwoch, 14. September 2005, 12.00 Uhr
im Amtsgericht Bad Oeynhausen, Bismarckstr. 12, Saal 13, Altbau, I. Stock
das im Grundbuch von Mennighüffen Blatt 2530 eingetragene Grundstück
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: Gemarkung Mennighüffen, Flur 31,
Flurstück 242, Gebäude- und Freifläche, Sonnenbrink 34 A mit 302 m2 und
ein im Grundbuch von Menighüffen Blatt 2545 eingetragener 1Ú2 Anteil
an dem Grundstück, Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
Gemarkung Mennighüffen, Flur 31,
Flurstück 251, Gebäude- und Freifläche, Sonnenbrink 34 A mit 111 m2
Flurstück 252, Gebäude- und Freifläche, Sonnenbrink 34 B mit 112 m2
versteigert werden.
Der Verkehrswert wurde gem. § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf:
a)
b) 
c)
 233 000,- EUR für das Gesamtausgebot,
 auf 170 000,- EUR für das Flurstück 242,
 auf  63 000,- EUR für den 1Ú2 Anteil an den Flurstücken 251/252.
Laut Gutachten sind die Flurstücke 242 und 251 bebaut mit einem voll unterkellerten, massiv errichteten 2geschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1991, das mit einem baugleichen Haus an der einer Grundstücksgrenze verbunden und wie eine Doppelhaushälfte errichet ist.
Im Haus befinden sich 3 Wohnungen mit 109 m2 Wohnfläche im Erd- und Obergeschoss, bzw. ca. 85 m2 im Dachgeschoss.
Flurstück 252 ist bebaut mit einem Teil des baugleichen Nachbarobjekts als Doppelhaushälfte.
Die Unterlagen können auf der hiesigen Geschäftsstelle, zimmer 105, eingesehen werden.
Bad Oeynhausen, 16. 8. 2005
3 K 103/04
Amtsgericht

Artikel vom 19.08.2005