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Stadt benachrichtigt Wähler

Verzeichnis liegt ab 29. August im Rathaus aus


Vlotho (VZ). Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob es Neuwahlen geben wird, doch der Wahlkampf hat bereits begonnen. Auch bei der Stadt Vlotho laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.
Das Wählerverzeichnis kann von Montag, 29. August, bis Freitag, 2. September, während der Öffnungszeiten des BürgerBüros eingesehen werden. Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen.
Zur Wahl berechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer bei der Überprüfung festgestellt hat, dass seine Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, kann Einspruch einlegen.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 28. August, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung hat, muss sich melden. Keine Benachrichtigung erhält, wer bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt hat.
An der Bundestagswahl kann persönlich oder per Briefwahl teilgenommen werden. Briefwahl ist nur möglich, wenn der Wahlberechtigte sich während der Wahlzeit außerhalb seines Bezirkes aufhält, wenn er bis zum 15. August in eine neue Wohnung außerhalb des Wahlbezirkes zieht, oder wenn er den Wahlraum nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlscheine können bis Freitag, 16. September, 18 Uhr, beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden. Ein neuer Wahlschein kann bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, erteilt werden, wenn der Wahlberechtigte nachweisen kann, dass der vorher zugestellte Wahlschein nicht angekommen ist. Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, den Antrag stellen. Für eine andere Person einen Antrag stellen oder wählen kann nur, wer eine schriftliche Vollmacht vorweisen kann. Behinderte können die Hilfe eines Dritten in Anspruch nehmen.

Artikel vom 18.08.2005