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Mit Trinkglas
zugeschlagen

23-Jähriger verurteilt

Von Wolfgang Clemm
Herford (cl). Der 23-jährige Asylbewerber Bob N. (Name geändert) aus Sierra Leone ist ein unangenehmer Zeitgenosse. Er verkehrt abends in verschiedenen Herforder Lokalen, die er aber vor Gericht nur vom Hörensagen kennen will, und sucht unter Alkoholeinfluss Streit mit anderen Gästen. Als Angeklagter ist er absolut uneinsichtig und gibt sich immer unschuldig.

Beim letzten Fall aus dem »Café Cream« hatte er noch nach Jugendrecht einen Wochenendarrest und Arbeitsstunden »kassiert«. »Damals war ich genauso unschuldig wie heute«, ließ er von Dolmetscherin Elke Page übersetzen.
Diesmal wurde ein Vorfall vom 11. Dezember aus einer Kneipe an der Radewigbrücke verhandelt. Ein 18-jähriger Zeuge erklärte den staunenden Juristen: »Dort gibt es häufig Prügeleien, es genügt schon Augenkontakt, um Schläge zu kriegen!«
Bob N. war in einen lautstarken Streit mit einem Mädchen geraten und hatte sie geohrfeigt. Ein 20-jähriger Maschinenbaumechaniker kam der Frau zu Hilfe und warf den Angeklagten auf ein Sofa. Ein baumlanger anderer Gast mischte sich ebenfalls ein und zog den 20-Jährigen von dem Farbigen weg.
Dieser nützte die günstige Gelegenheit, griff ein Trinkglas mit dickem Boden und zerschlug es an der Schläfe des Helfers. Für diese gefährliche Körperverletzung - die Wunde musste mit mehreren Stichen im Klinikum genäht werden - erhielt der Angeklagte von Richterin Claudia Schonscheck auf Antrag von Oberamtsanwalt Ulrich Sander die Erwachsenen-Mindeststrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er 100 Arbeitsstunden ableisten. Für den Verurteilten ist dies alles nichts Neues: Frühere Vorstrafen hatte er sich wegen Alkohol- und Drogentaten eingehandelt.

Artikel vom 16.08.2005