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Gericht lehnt die Klage ab

Fragezeichen vorm »Alten Kirchweg«

Delbrück (sis). Die Hoffnung, dass das Kapitel um den »Alten Kirchweg« endlich ein Ende findet, erfüllte das Verwaltungsgericht Minden gestern Vormittag nicht. Die Stadt Delbrück hatte eine Feststellungsklage auf Öffentlichkeit des Weges durch die »Delbrücker Schweiz«, Hubertusstraße, Walde gestellt, um endlich Klarheit zwischen Stadt und Grundstückseigentümer Meinolf Westermeier zu schaffen.

Die Klage wurde wegen Unzulässigkeit abgelehnt. »Das Gericht hat in seiner Begründung aber deutlich gemacht, dass viele Gründe für eine Öffentlichkeit des Weges sprechen«, sagte Bürgermeister Robert Oelsmeier auf Anfrage des WESTFÄLISCHEN VOLKSBLATTes. Das Verwaltungsgericht habe zwar Verständnis für den Klärungswunsch beider Parteien gezeigt, aber aus formalen Gründen die Feststellungsklage abgelehnt.
Ein Vergleich zwischen beiden Parteien war im Vorfeld dieser Klage geplatzt. Der Vergleich hatte beinhaltet,dass Westermeier eine Benutzung des Weges dulden sollte, die Stadt den Weg schottern und mit zwei Drehkreuzen ausstatten sollte. »Als der Grundstückseigentümer nach dem Vergleich ankündigte, nicht nur einen Haflinger dort halten zu wollen, sondern auch Bullen, stellte sich die Frage, wer das Risiko tragen soll«, erklärte Robert Oelsmeier.
Einen erneuten Vergleich, der gestern vom Verwaltungsgericht als Lösung vorgeschlagen wurde, lehnte Meinolf Westermeier ab, als die Anwältin der Stadt forderte, dass dann der Ausbau, die Breite und die Frage der Verkehrssicherheit geklärt werden müsse.
»Eine Möglichkeit, die uns bleibt, ist vor dem Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit der Feststellungsklage auf Öffentlichkeit des ÝAlten KirchwegesÜ zu erstreiten und dann gegebenenfalls erneut zu klagen. Eine andere Möglichkeit wäre, erneut per Ordnungsverfügung die Öffnung des Weges zu fordern«, so Oelsmeier.
Welcher der Wege beschritten wird, konnte Bürgermeister Oelsmeier gestern noch nicht sagen: »Ich werde den Rat in der nächsten Sitzung Ende September über das Urteil informieren.«

Artikel vom 17.08.2005