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Kein Buch mit sieben Siegeln

Leistungsnachweise mit Pflegedokumentation vergleichen


Bevor man sich für einen Pflegedienst entscheidet, ist ein Blick ins Kleingedruckte des Pflegevertrages ratsam. Hier wird unter anderem festgehalten, welche Leistungen der Dienst erbringt. Bestimmte Inhalte sind sogar per Gesetz vorgeschrieben. Doch keine Sorge, man muss kein Jurist sein, um herauszufinden, ob im Vertrag wirklich alles Wichtige geregelt ist. Folgende Punkte sollten aber immer enthalten sein:
Vertragspartner sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein. Stehen zum Beispiel Angehörige mit im Vertrag, kann der Pflegedienst bei diesen auch finanzielle Ansprüche geltend machen.
Leistungen und Kosten: In jedem Pflegevertrag müssen nicht nur die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes genau beschrieben sein, sondern auch die Kostenbeteiligung von Pflegekasse und Krankenkasse. am besten, man lässt vom Pflegedienst eine Beispielrechnung erstellen. Daran kann man dann nicht nur ersehen, wie hoch der Eigenanteil ist, sondern auch den Vertrag besser mit anderen Angeboten vergleichen.
Leistungsnachweise: Im Pflegevertrag sollte festgelegt sein, dass man Leistungsnachweise jederzeit einsehen kann. Die Nachweise sind die Grundlage, nach der die Pflegedienste später mit den Kassen abrechnen. Pflegebedürftige müssen diese Leistungsnachweise regelmäßig abzeichnen. Nachweise sollten nicht blind unterschrieben, sondern vorher mit der Pflegedokumentation verglichen werden. Da anhand dieser Dokumentation auch die Abrechnung erfolgt, sollten Pflegebedürftige oder Angehörige jeden Monat eine Kopie des Leistungsnachweises machen.
Pflegedokumentation: Der Pflegedienst sollte täglich schriftlich festhalten, welche Aufgaben beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Eine solche Pflegedokumentation liegt in der Regel beim Pflegebedürftigen und kann jeder Zeit eingesehen werden. So sind die aktuelle Pflegesituation und mögliche Veränderungen jeder Zeit nachvollziehbar.
Rechnung: Keinesfalls sollten im Pflegevertrag Voraus- oder Abschlagsrechnungen vereinbart werden. Auch eine Einzugsermächtigung ist nicht ratsam: Wer die Rechnung per Überweisung begleicht, hat nicht nur einen besseren Überblick über das Konto, sondern kann auch Rechnungen kürzen, falls er mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist. Leistungen, die mit der Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen sind, sollte der Pflegedienst dort auch direkt in Rechnung stellen.
Haftung: Der Pflegedienst sollte sich verpflichten, für Schäden durch Mitarbeiter, etwa einen verlorengegangenen Schlüssel, verkratzte Möbel oder zerbrochenes Porzellan, zu haften.
Kündigung: Ist nichts vereinbart kann der Vertrag mit einem Pflegedienst innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Einsatz bzw. nach Aushändigung des Vertrags gekündigt werden. Es können aber auch kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden. Der Vertrag sollte jedoch regeln, dass das Pflegeverhältnis beim Tod des Pflegebedürftigen unmittelbar endet. Pflegebedürftige haben allerdings auch das Recht fristlos zu kündigen, wenn wichtige Gründe (zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung) vorliegen.

Artikel vom 03.09.2005