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Briefwähler müssen sich beeilen

Gang an die Urne nicht vor dem 24. August - Andere Fristen durch Vorverlegung

Kreis Gütersloh (WB). Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagsneuwahl am 18. September können den Wahlberechtigten frühestens ab dem 24. August zur Verfügung gestellt werden. Darauf weist das Wahlamt der Kreisverwaltung jetzt hin.

Hintergrund ist die Verkürzung zahlreicher Fristen in der Vorbereitung einer vorgezogenen Neuwahl. Die Wahlvorbereitungen auf allen Ebenen laufen aber ungeachtet der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Klagen zweier Bundestagsabgeordneter und kleinerer Parteien weiter. »In den vergangenen Tagen hatten Wahlberechtigte bereits in ihren Rathäusern nach Briefwahlunterlagen gefragt«, so die Auskunft aus dem Wahlamt des Kreises. Dass die Wahlämter momentan allerdings noch keine herausgeben könnten, hänge jedoch nicht mit den Sommerferien oder anderen Gründen, sondern mit der verkürzten Vorbereitung einer vorgezogenen Neuwahl zusammen. Im Falle einer vorzeitigen Wahl nach einer Auflösung des Bundestages müsse diese innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten stattfinden. »Eine Reihe von gesetzlichen Fristen für die Wahlvorbereitung muss deshalb verkürzt werden.«
Bis zum kommenden Montag, 15. August, 18 Uhr, müssen die Parteien ihre Vorschläge für die Direktkandidaten in den einzelnen Wahlkreisen und die Landeslisten auf NRW-Ebene bei den Kreiswahlleitern beziehungsweise der Landeswahlleiterin abgegeben haben. Für die Parteien bedeute dies, weniger Zeit für die Kandidatenaufstellung zu haben.
Wer letztlich auf dem Stimmzettel steht, darüber entscheiden anschließend die Wahlausschüsse. So wird der Wahlausschuss für den heimischen Bundestagswahlkreis 132 Gütersloh (Kreisgebiet ohne Schloß Holte-Stukenbrock und Werther) am Freitag, 19. August, um 10 Uhr im Kreishaus Gütersloh über die Zulassung der Wahlkreiskandidaten entscheiden. Für diese Kandidaten kann der Wähler die erste seiner beiden Stimmen abgeben. Die so genannte Zweitstimme, die über die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag entscheidet, gibt man für die Landeslisten der Parteien ab. Über deren Zulassung entscheidet der Landeswahlausschuss in Düsseldorf ebenfalls am Freitag, 19. August. Da es dann - etwa für nicht zugelassene Kandidaten oder Parteien - noch eine dreitägige Beschwerdefrist gibt, kann der Druck der Stimmzettel frühestens am Dienstag, 23. August, beginnen und anschließend die Herausgabe von Briefwahlunterlagen durch die Rathäuser erfolgen.
Falls jedoch auf Wahlkreis- oder NRW-Ebene Beschwerden gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse eingelegt werden, verschiebt sich dieser »Fahrplan« noch um einige Tage. »Spätestens ab dem 29. August werden die Stimmzettel bereit stehen«, so das Kreis-Wahlamt. Beantragen kann man die Briefwahlunterlagen wie üblich mit dem so genannten Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Diese Wahlbenachrichtigung soll den Wählern im Kreis Gütersloh am 24. August zugehen.
Ein Hinweis der Kreisverwaltung: »Wer auch in den Tagen darauf keine Benachrichtigung erhält, sollte sich rechtzeitig an das Wahlamt im Rathaus wenden. Natürlich wird Wählerinnen und Wählern, die am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal kommen können, auch bei dieser Wahl wieder die schnelle und einfache Möglichkeit geboten, die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen oder die Wahl vorab persönlich im Rathaus vorzunehmen.«

Artikel vom 12.08.2005