11.08.2005
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Der Bürgermeister
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1-Peckeloh "Erholungsgebiet Heidesee"
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. 5. 2005 (BGBl. I S. 1224), hat die Stadtvertretung der Stadt Versmold in ihrer Sitzung am 5. 7. 2005 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1-Peckeloh »Erholungsgebiet Heidesee« beschlossen.
Inhalt der Planänderung ist der Ausschluss von Carports und überdachten Stellplätzen innerhalb des festgesetzten Wochenendhausgebietes am Heidesee.
Der Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplangebietes ist im nachstehenden Planausschnitt durch eine schwarze Linie umrandet und schraffiert dargestellt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.
Der Beschluss der Stadtvertretung Versmold vom 5. 7. 2005 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1-Peckeloh »Erholungsgebiet Heidesee« wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Artikel vom 11.08.2005