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Sparer um ihr Geld gebracht

Amtsgericht Höxter verurteilt Herster auf Bewährung

Von Jan Henne
Höxter/Brakel (WB). Um 13 000 Euro hat ein 52-jähriger Mann die Mitglieder eines Sparclubs erleichtert. Gestern musste sich der Herster, in dessen Taschen das Geld verschwand, vor dem Amtsgericht Höxter verantworten.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen »veruntreuender Unterschlagung« zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Verurteilte war für die wöchentliche Leerung der Sparfächer des Clubs verantwortlich. Das Geld sollte er dann auf ein Bankkonto bringen, doch dort ist es in der Zeit von Februar bis November 2004 in mindestens 35 Fällen nicht angekommen.
Als das Geld im Dezember ausgezahlt werden sollte, vertröstete der 52-jährige ehemalige Kaufmann die Geschädigten mehrfach. »Erst hat er uns ein angebliches Schreiben von der Bank gezeigt, in dem stand, dass das Geld derzeit festgelegt sei. Dann gab er an, das Finanzamt habe seine Konten gesperrt und ein Rechtsanwalt hätte alle notwendigen Unterlagen. Dabei ist er nicht einmal ein Mandant des Rechtsanwalts«, erklärte gestern der Hauptgeschädigte, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Er war es auch, der den 52-Jährigen angezeigt hatte, denn: Stolze 2000 Euro hatte der Kraftfahrzeugmeister gespart -Êbis heute hat er nach eigenen Angaben keinen Cent davon wieder gesehen.
Insgesamt sind 33 der mehr als 40 Mitglieder von der Unterschlagung betroffen. »Ich habe einen Fehler gemacht. Es war dumm und es tut mir sehr leid«, zeigte der Angeklagte in der Verhandlung Reue. »Meine Frau, mein Sohn und ich leben von dem geringen Einkommen meiner Frau. Ich habe seit 1994 nicht mehr gearbeitet«, schilderte er seine Notlage. Dennoch hatte der 52-Jährige im Jahre 2004 das Amt des Schützenkönigs übernommen. »Man hätte auch daneben schießen können«, sagte gestern der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Hohendorf dem Angeklagten. Der Richter betonte, dass es in Anbetracht der finanziellen Lage des Angeklagten unverständlich sei, wie dieser das Amt habe antreten können.
Neben der Unterschlagung musste sich der Herster auch wegen Betruges verantworten. Bei einer Firma hatte er Baustoffe im Wert von 2800 Euro geholt, die er nie bezahlt hat. »Ich wollte das Haus vor dem Schützenfest renovieren«, sagte der 52-Jährige aus.
Einen kleinen Teil des unterschlagenen Geldes hat er bereits an die Sparer zurückgezahlt, was sich neben der Geständigkeit zugunsten des Angeklagten auswirkte. Richter Dr. Andreas Hohendorf erfüllte dennoch die Forderung des Staatsanwalts Heinz Albert und verurteilte den 52-Jährigen zu einem Jahr auf Bewährung. Ihm wurde zur Auflage gemacht, das gesamte Geld bis Ende des Jahres an die Sparer zurückzuzahlen.

Artikel vom 12.08.2005