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»Angeklagte keine typische
Drogen-Konsumentin«

Neun Rauschgift-Käufe: erneute Bewährungsstrafe


Herford (cl). Nur ganz knapp ist die 50-jährige Bettina C. (Name geändert) an einem längeren Gefängnisaufenthalt vorbeigekommen. Zwischen November 2004 und April 2005 hatte sie neunmal in Hannover und Bielefeld Heroin oder Marihuana erworben.
Das Problem war, dass sie erst im Juli 2004 vom hiesigen Schöffengericht zu 18 Monaten mit Bewährung wegen Drogenerwerbs und -besitz verurteilt worden war. Jetzt bekam sie, auf Fürsprache ihrer Bewährungshelferin, erneut mit zwölf Monaten eine zweite parallele Bewährungsaussetzung. Der Pferdefuß: Bei einem erneuten Delikt schließen sich für lange Zeit die Gefängnistüren hinter ihr. Die Bewährungshelferin hatte sich besonders viel Mühe mit Bettina C. gegeben, die sie schon zehn Jahre zuvor dienstlich kennen gelernt hatte. Ihre Einschätzung, die mittlerweile von einem Psychologen bestätigt worden ist: »Die Angeklagte ist keine typische Drogen-Konsumentin.« Sie hat es über viele Jahre hinweg geschafft, vor ihrer gesamten Umwelt die heile Fassade aufrechtzuerhalten. Eltern und Kinder wissen bis heute nicht von Drogenkonsum und Straftaten. Damit konnten sie ihr aber auch nicht helfen, und Bettina C. war mit allen Problemen auf sich allein gestellt. Sie lebe in Parallelwelten und brauche dringend eine umfangreiche Psychotherapie, was auch von Richterin Claudia Schonscheck als Bewährungsauflage festgesetzt wurde. Bettina C. ist, salopp gesagt, mehrfach an den falschen Mann geraten. Erst mit 33 Jahren hatte sie erste Drogenkontakte. Sie wurden ihr von ihrem damaligen gerichtsbekannten Partner regelrecht aufgedrängt. Nach dem 40. Lebensjahr lebte sie lange Jahre wieder drogenfrei und »funktionierte« anstandslos für Kinder, Eltern und Umwelt. Wenn der Druck und die Belastung zu groß wurden, suchte sie jedoch wieder Zuflucht bei Betäubungsmitteln.

Artikel vom 09.08.2005