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Mit Dietrich
in Wohnung

Bewährungsstrafe

Höxter (zim). Ein 19-Jähriger aus Bad Driburg wurde gestern vom Amtsgericht Höxter zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm war vorgeworfen wurden, sich Ende Mai in Paderborn mit einem Dietrich Zugang zu einer Wohnung verschafft und dort zahlreiche Gegenstände gestohlen zu haben.

Zudem hat er bei einem weiteren Fall in Paderborn durch ein Fenster in eine Wohnung einsteigen wollen. Als er jedoch die schlafende Wohnungsinhaberin bemerkte, floh er. Der wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, Betrugs und Verstoßes gegen das Waffengesetz bereits vorbestrafte Angeklagte hatte bis März wegen Diebstahlsdelikten eine neunmonatige Haftstrafe verbüßt. Bei dem Einbruch in Paderborn konnte er unter anderem Lebensmittel, eine Jacke, einen Rucksack und einen MP3-Player erbeuten.
Der Angeklagte zeigte sich gestern geständig. Er hatte in mehreren Kinderheimen und einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft gelebt. Die Sonderschule hatte er nach der siebten Klasse verlassen. Seit 2002 ist er ohne festen Wohnsitz und er bewegte sich in einem kriminellen Umfeld. Er befindet sich in therapeutischer Behandlung und ist zudem auf die Einnahme von Psychopharmaka angewiesen. Zurzeit absolviert er aber ein Praktikum in einer Elektronik-Firma und wird voraussichtlich auch weiterhin bei der Firma beschäftigt sein. Wegen seiner seelischen Probleme und des schwierigen familiären Umfeldes wurde der 19-Jährige nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Richter Dr. Andreas Hohendorf führte unter anderem an, dass dem Angeklagten durch eine Haftstrafe ohne Bewährung die Möglichkeit verwehrt sei, im Berufsleben Fuß zu fassen. Der junge Mann solle darin bestärkt werden, den richtigen Weg, den er soeben beschritten habe, auch weiterhin zu verfolgen, erklärte der Richter

Artikel vom 10.08.2005