09.08.2005
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- Der Bürgermeister -
Widmung
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, einzulegen und muss dort innerhalb der Monatsfrist eingegangen sein. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden demjenigen zugerechnet, der den Widerspruch erhebt.
32120 Hiddenhausen, den 18. Juli 2005
Rolfsmeyer
Bürgermeister
Gemeinde Hiddenhausen
- Der Bürgermeister -
Widmung
Die in der Gemeinde Hiddenhausen gelegene Straße »Bökeweg« im Ortsteil Oetinghausen Flur 10 Flurstück 570 wird hiermit ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzungskreise gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 1955 (GV. NRW. S. 1028), berichtigt (1996, S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. 12. 2003 (GV. NRW. S. 766) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Rechtsmittelbelehrung:
gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, einzulegen und muss dort innerhalb der Monatsfrist eingegangen sein. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden demjenigen zugerechnet, der den Widerspruch erhebt.
32120 Hiddenhausen, den 25. 7. 2005
Artikel vom 09.08.2005