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Millionenklage nach
der Bruchlandung

Nur vier der acht Notausstiege zu öffnen


Toronto (dpa). Nach der Bruchlandung eines Airbus A 340 der Air France in Toronto ist die französische Fluggesellschaft mit mindestens einer Millionenklage und Vorwürfen von Ermittlern konfrontiert. Zu dem Verdacht auf einen Pilotenfehler kamen am Wochenende noch die Erkenntnisse, dass sich nur vier der acht Notausgänge des Airbus öffnen ließen und dass einige der Notrutschen nicht aufgeblasen wurden.
Dadurch erschien es als ein noch größeres Wunder, dass sich alle 309 Insassen retten konnten, ehe die Maschine in Flammen aufging und völlig ausbrannte. Nach Medienberichten reichte bislang mindestens ein Fluggast eine Sammelklage gegen Air France und den Flughafen von Toronto sowie gegen eine kanadische Luftnavigationsfirma ein.
Die Passagierin Suzanne Deak verlangt in der Klage vor dem Obersten Gericht der Provinz Ontario 75 Millionen Kanadische Dollar (etwa 50 Millionen Euro). Sie wirft den drei beklagten Unternehmen Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht vor.
Kanadische Luftfahrtexperten machten derweil geltend, dass die Fehlfunktion von Notausgängen und Notrutschen keine Folge von nachlässiger Wartung gewesen sein müsse. Vielmehr könne angenommen werden, dass sie bei der Bruchlandung beschädigt wurden. Die Maschine war am vergangenen Dienstag über die Landebahn hinausgeschossen ehe sie in einer Senke zerbrach.

Artikel vom 08.08.2005