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Prostituierte
misshandelt

40-Jähriger verurteilt

Herford (cl). Vergewaltigung lautete der Vorwurf, dem sich der 40-jährige Ex-Polizist und -Autoverkäufer Timo D. (Namen geändert) am Freitag vor dem hiesigen Schöffengericht stellen musste. Die Tat soll er am 22. August 2004 in seiner Herforder Wohnung begangen haben. Das Opfer war die 36-jährige Bielefelderin Wilma A., mit der er damals ein engeres Verhältnis hatte.

Der gravierendste Anklagepunkt war nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen. Der Angeklagte wurde aber wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde »mit großen Bedenken« zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Angeklagte wegen einer brutalen Körperverletzung schon unter Bewährung stand (acht Monate aus dem Urteil vom 2. Dezember 2003). Außerdem muss der Arbeitslose 1500 Euro in Raten an »Femina Vita« bezahlen.
Das letzte Wort ist dies aber noch nicht, denn in Kürze wird Timo D. wegen einer Straßenverkehrsgefährdung erneut vor dem Schöffengericht sitzen. Sein Bekannter, der in der Region bekannte »Ernie«, verfolgte die Verhandlung als Zuschauer - hinreichend bekleidet.
In der Gerichtsverhandlung war die Glaubwürdigkeit des Opfers ein zentrales Thema. Der Vorsitzende Richter Bernd Kahre, die Schöffinnen und Staatsanwalt Carsten Nowak fanden es etwas seltsam, dass Wilma A., die im Internet ausgefallene Liebesdienste anbietet, schon nach wenigen Tagen beim Amtsgericht eine Besuchserlaubnis in der JVA beantragte, als Timo D. Anfang September für acht Wochen in U-Haft genommen worden war.
Insgesamt zeigte sie »keine besondere Belastungstendenz«. Sie wolle nur ihre Ruhe vor dem Angeklagten haben, vor dem sie immer noch Angst habe.
Der Vermieter war in den frühen Morgenstunden des Sonntags auf mehrfache Hilferufe der Frau hin eingeschritten. Wilma A. nutzte aber diese Chance zur Flucht nicht.
Dies könnte jedoch möglicherweise mit ihrer Angst zu erklären sein, wie von Seiten der Anklage vermutet wurde. Verteidiger Hartwig Heinrich versicherte, jeder Kontakt zwischen Mandant und Opfer sei beendet.

Artikel vom 06.08.2005