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Freispruch für
Barbetreiber

Gericht fehlen Beweise

Herford (cl). In der »Table Dance«-Bar an der Vlothoer Straße kommt zwar seit dem Jahresende 2004 nichts mehr auf den Tisch, trotzdem beschäftigt sie immer wieder die Gerichte. Jetzt saßen der letzte Betreiber Claus B. (54, alle Namen geändert) und seine Ehefrau Anna (33), die von ihm getrennt lebt, auf der Anklagebank vor Richterin Claudia Schonscheck.

Der Vorwurf: Beide sollen als Gesellschafter der »Angels GmbH« am 2. Oktober 2003 bei der Eintragung vor dem Registergericht Herford falsche Angaben gemacht haben: Im Sachgründungsbericht wurde nämlich aufgeführt, dass die Einlage durch den Kauf des Inventars geleistet worden sei. Der Schönheitsfehler war, dass dieses Inventar schon von den früheren Betreibern längst für einen Bünder Getränkegroßhändler und die Herforder bzw. Holsten-Brauereien zur Sicherung von Krediten übereignet worden war.
Zunächst schien klar zu sein, dass Claus B. - seine Ehefrau verstand aus mehreren Gründen überhaupt nicht, worum es ging - gewusst hatte, dass das Inventar gar nicht verkauft werden durfte und der Kaufvertrag über 22 000 Euro nur eine Finte unter Kumpanen war. Doch die dubiosen Akteure in der Branche - damit sind nicht die Getränkelieferanten gemeint - sind nicht mit üblichen Maßstäben zu messen: Der erste Betreiber hatte zwar Strafanzeige erstattet, fehlte aber als Zeuge unentschuldigt. Der zeitweilige Partner von Claus B. lebt nicht mehr. Am interessantesten wäre der Zwischenbetreiber gewesen. Der britische Staatsbürger James S. ist aber nicht aufzutreiben und wird seit Jahren per Haftbefehl international gesucht: Ihm droht eine langjährige Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels im großen Stil. Da von der Justiz nicht mehr exakt genug geklärt werden kann, wer nun wen und wann über den Tisch gezogen hat, wurden beide Angeklagten freigesprochen.

Artikel vom 08.08.2005