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Geldstrafe nach
»Nackenschläge«

Amtsgericht verurteilt Wertheraner

Werther/Halle (mel). Dass der 45-jährige Angeklagte aus Werther seine Frau geschlagen hat, davon war der Haller Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld am vergangenen Mittwoch trotz detailreicher Unschuldsbeteuerungen überzeugt.

Dem aus Kasachstan stammenden Arbeiter wurde vorgeworfen, seine Ehefrau am 9. November vergangenen Jahres nach einem Streit mit der flachen Hand in den Nacken geschlagen und sie anschließend brutal an den Haaren gezogen zu haben, um sie daran zu hindern, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
Schon öfter habe es Streit zwischen ihm und seiner 43-jährigen Frau gegeben, räumte der Angeklagte gestern vor dem Amtsgericht Halle ein. Zu körperlichen Auseinandersetzungen sei es dabei jedoch nie gekommen. Im Gegensatz zu der Ehefrau, die als Nebenklägerin in der Verhandlung auftrat, behauptete er, dass es sich um eine lange geplante Aktion handele, um die Scheidung der Ehe zu provozieren. »Sie war immer nur bei anderen Männern. Angeblich um die Haare zu schneiden«, ließ der erboste Wertheraner von der Dolmetscherin übersetzen. Als er eines Tages Tabletten, die er als Mittel gegen Geschlechtskrankheiten erkannt haben will, fand, eskalierte laut Ehefrau der Streit. Ihr Mann habe ihr die Haarschneidemaschine weggenommen und ihr gedroht, sie solle nie wieder Hausbesuche machen. Als sie daraufhin zu schreien begann, habe er ihr mit der flachen Hand in den Nacken geschlagen. »Ich hatte noch Tage danach Kopfschmerzen«, sagte die 43-Jährige aus. Mit dem Handy habe sie dann die Polizei rufen wollen. Ihr Mann sei ihr aber ins Kinderzimmer nachgegangen, habe sie rabiat an den Haaren gezogen und ihr das Handy aus der Hand gerissen.
»Statt Beweisen haben wir doch hier nur Widersprüche«, setzte sich die Rechtsanwältin des Mannes für ihren Mandanten ein. »Außerdem ist das nicht das erste Mal, dass eine Frau von Schlägen erzählt, um nach der Trennung das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen.«
Richter Pöld erschien jedoch die Aussage der Noch-Ehefrau glaubhaft. »Dass Ihnen nach so einem Streit die Hand ausgerutscht ist, kann ich mir gut vorstellen.« Das Urteil für die Körperverletzung fiel vergleichsweise mild aus: Eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro muss der Wertheraner jetzt in Raten an die Gerichtskasse zahlen.

Artikel vom 05.08.2005