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Pech: Ohne
Führerschein
in Radarfalle

Richter spricht Frau frei

Versmold/Halle (mel). Dass sie nicht in Besitz eines Führerscheins war, als sie im Oktober vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 476 von einem mobilen Radargerät geblitzt wurde, will eine Versmolderin nicht gewusst haben. Wegen einer Ordnungswidrigkeit war ihr die Fahrerlaubnis zwei Tage zuvor mit sofortiger Wirkung entzogen worden.

Der Strafbefehl, sagte ihr Rechtsanwalt Torsten Rock gestern vor dem Amtsgericht Halle, sei jedoch zunächst seiner Kanzlei in Dissen zugestellt worden. »Ich habe noch am gleichen Tag ein Schreiben an meine Mandantin aufgesetzt und es in die Post gegeben.« Doch noch bevor sie dieses erhalten habe, sei sie auf dem Weg von Versmold nach Borgholzhausen am Morgen des 18. Oktobers in die Radarfalle »getappt«.
Richter Peeter-Wilhelm Pöld, vor dem die 34-Jährige gestern ihren Widerspruch gegen den darauf folgenden Strafbefehl formulierte, sah den Irrtum ein und sprach die Versmolderin frei. Obwohl das Fahrverbot zur fraglichen Zeit tatsächlich schon in Kraft getreten war. »Einen Vorsatz kann ich Ihnen nun wirklich nicht unterstellen, damit ist auch der Tatbestand nicht erfüllt«, schloss Richter Pöld die Verhandlung.

Artikel vom 04.08.2005