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Schönborn
vor Gericht

Folgen der Razzia


Kreis Gütersloh (rec). Die Razzia beim Versandhändler Meinolf Schönborn (49) in Herzebrock-Clarholz hat strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage wegen Verbreitung verfassungsfeindlicher Schriften.
Im Kern geht es um den Versand von Flugblättern der »Reichsbürgerbewegung«. Darin wird am Fortbestand des Dritten Reiches festgehalten. Die Bundesrepublik sei ein von den Alliierten aufgezwungener Unrechtsstaat. Die NSDAP sei willkürlich verboten worden, nationalsozialistisches Gedankengut dürfe nicht mehr in die öffentliche Meinungsbildung einfließen. Der Holocaust sei eine jüdische Lüge, um den Deutschen ihren Reichtum zu rauben. Bei der Razzia in Schönborns »Z-Versand« in Herzebrock-Clarholz hatte der Staatsschutz im März mehr als 700 Exemplare dieser »Reichsbürgerbriefe« beschlagnahmt. Autor dieser Briefe ist der Neonazi Horst Mahler, gegen den die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt. Wegen der Verbreitung des Materials drohen Schönborn nun bis zu drei Jahre Haft. Nach Angaben linker Gruppen war Schönborn 1980 Landesvorsitzender der NPD, aus der er 1984 ausgeschlossen worden sein soll. Bis zum Verbot der »Nationalistischen Front« 1992 sei er deren Vorsitzender gewesen. Weil er die »Front« trotz Verbotes weiterführte, habe sich Schönborn eine Verurteilung eingehandelt. Bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht in Wiedenbrück verzichtete Schönborn jüngst auf einen Anwalt. Auch in diesem Fall scheint der Angeklagte auf eine Rechtsvertretung verzichten zu wollen, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Artikel vom 05.08.2005