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Keine nachträgliche
Baugenehmigung

Illegal errichteter Pferdestall im Außenbereich


Verl (ehl). Der Bau- und Planungsausschuss hat es am Montag mehrheitlich abgelehnt, einen illegal errichteten Pferdestall am Schallauweg nachträglich zu genehmigen. Nach dem Hinweis eines Bürgers an die Kreisverwaltung Gütersloh, die wiederum die Gemeinde Verl über den Verstoß informierte, hatte der Bauherr nachträglich einen Bauantrag für den Pferdestall sowie einen Longier- und Voltigierplatz gestellt. Den Ausschussmitgliedern waren jedoch die Hände gebunden: Selbst mit gutem Willen hätten sie das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen können.
Denn das betreffende Grundstück im Außenbereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bauherr betreibt die Pferdehaltung und Reiterei aber nur als Hobby und weder sein Grundstück noch die übrigen Gebäude wurden jemals landwirtschaftlich genutzt. Durch den Widerspruch zum Flächennutzungsplan seien öffentliche Belange beeinträchtigt und es bestünden planungsrechtliche Bedenken, erläuterte Bauverwaltungsamtsleiter Dietrich Homuth in der trotz Sommerpause einberufenen Ausschusssitzung. Daher sei eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich.
Mehrere Ausschussmitglieder zeigten wenig Verständnis für diese starre Regelung, zumal nur 500 Meter weiter auch Pferdeställe und sogar eine Reithalle stehen. Der Unterschied: Der Nachbar betreibt die Pferdehaltung von jeher gewerblich. Am Ende kamen lediglich aus der SPD ein Nein und zwei Enthaltungen.
Der Beschluss des Ausschusses wird nun an den Kreis weitergeleitet. Schließt sich dieser dem Urteil an, bleibt dem Antragsteller noch der Petitionsausschuss, um eine Duldung zu erreichen. Bei einer Duldung kann der Stall stehen bleiben, darf aber nicht mehr verändert oder erweitert werden.

Artikel vom 03.08.2005