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Gefälschte Tachometer

Manipulation künftig Strafbestand


Wer Tachos manipuliert, um weniger Kilometer vorzugaukeln, muss künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf von Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerium vor. Danach soll künftig das Verfälschen von Kilometerständen unter Strafe gestellt werden.
Bisher machte sich nur strafbar, wer beim Verkauf eines Fahrzeugs den Eindruck erweckt, der gefälschte Tachostand entspreche der tatsächlichen Kilometerleistung. Das Straßenverkehrsgesetz wird durch den Paragraphen 22 b ergänzt, nach dem »Einwirkungen auf den Wegstreckenzähler oder den Messvorgang, die mit dem Ziel erfolgen, die Messdaten zu verfälschen«, bestraft werden können.
Darüber hinaus wird es auch verboten, Computer-Programme herzustellen, die zur Verfälschung von Messdaten dienen. Auch der Werbung der »Tachojustierer« ist mit der Neuregelung der Boden entzogen, da bereits das Angebot einer rechtswidrigen Dienstleistung unzulässig ist.ADAC

Artikel vom 05.08.2005