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40 Hektar für neue Wohnbauflächen

Stadt Lübbecke stellt Flächennutzungsplan neu auf - Bevölkerungszuwachs - Gewerbeflächen

Von Karin Schulte
Lübbecke (WB). Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, den gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1976 neu aufzustellen. Hierin soll für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung grundsätzlich ergebende Bodennutzung dargestellt werden. Bereits 1999 hat es eine erste Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold gegeben, bei der keine Einigung bezüglich der Ausweisung von Gewerbeflächen erzielt werden konnte. Das Verfahren wurde dann bis ins Jahr 2004 ausgesetzt, da zunächst die Gesamtüberarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Oberbereich Bielefeld abgewartet werden sollte. Dieser ist inzwischen rechtskräftig verabschiedet und genehmigt worden.

Seit Juli letzten Jahres beschäftigen sich die Verwaltung und die Politik wieder verstärkt mit der Neuaufstellung. Zu diesem Zwecke wurde u.a. eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg einen Vorentwurf erarbeitet hat.
Nach dem Baugesetzbuch ist die Bauleitplanung eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Unter Berücksichtigung der
l Ziele von Raumordnung und Landesplanung,
l Belange von Natur und Landschaft,
l Fachplanungen,
l Prognosen und
l städtebaulichen Entwicklungen
regelt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung und schafft unter den konkurrierenden Nutzungsansprüchen einen Ausgleich und somit die Planungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Die grundlegenden Entscheidungen über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung werden also mit dem Flächennutzungsplan getroffen und mit den Bebauungsplänen umgesetzt.
Der Schwerpunkt des neu aufzustellenden Flächennutzungsplanes soll in der Bereitstellung neuer Siedlungsflächen, insbesondere für den Wohnungsbau und die Gewerbeansiedlung liegen.
Infrastrukturelle Vorgaben wie zum Beispiel bestehende Verkehrswege, geplante Verkehrs-straßen und naturräumliche Grenzen bilden die Rahmenbedingungen für die zukünftige Siedlungsentwicklung der Stadt Lübbecke und sind zugleich der Orientierungsrahmen für die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Anhand der Bevölkerungsentwicklung ist der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen Nutzungsansprüche der Stadt Lübbecke zu ermitteln. Die Berechnung des Bauflächenbedarfes für Wohnungsbau orientiert sich primär an den Aussagen des Gebietsentwicklungsplanes. Sie resultieren aus der Bevölkerungsprognose 2004 bis 2020 der Bezirksregierung Detmold.
Für die Stadt Lübbecke ist der Prognose zufolge ein Ansteigen der Bevölkerungszahl von 26.342 im Jahr 2003 auf 27.954 im Jahr 2015 zu erwarten. Dies entspricht einer Steigerung um 6,2 Prozent.
Erweiterung Wohnbauentwicklungsflächen:
l Die Wohnbauentwicklungsflächen konzentrieren sich auf das Hauptzentrum Lübbecke, Gehlenbeck, Eilhausen (hier insbesondere in Lübbecke und Gehlenbeck), da hier die wesentlichen Infrastrukturen sowie Arbeitsplatzangebote vorhanden sind, die ein Zusam-menspiel von Wohnen-Arbeiten-Versorgen auf möglichst kurzem Wege gewährleisten.
l Die weitere Siedlungsentwicklung der Kernstadt von Lübbecke soll sich vorrangig in nördliche Richtung orientieren.
l Im Ortsteil Gehlenbeck ist eine Siedlungserweiterung grundsätzlich nur in nördliche Richtung möglich, da sich westlich und östlich die Ortsteile Lübbecke und Eilhausen anschließen und südlich das Wiehengebirge eine natürliche Begrenzung bildet.
l Für den Ortsteil Eilhausen können demgegenüber nur untergeordnet zusätzliche Wohn-bauflächen ausgewiesen werden.
l Im Nebenzentrum Nettelstedt sollen zentrumsnahe Siedlungsflächen eine Arrondierung der Ortsränder bewirken.
l In den Ortsteilen Alswede, Blasheim, Stockhausen und Obermehnen sollte sich die weitere Siedlungsentwicklung bedarfsorientiert auf die Ergänzung bzw. Arrondierung bestehender Siedlungszusammenhänge beschränken.
l Ein Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen soll nicht erfolgen bei den Ortsteilen Eilhausen/Nettelstedt, Blasheim/Obermehnen und Blasheim/Lübbecke. Die nur noch in Ansätzen bestehenden Freiraumstrukturen zwischen den Ortsteilen Lübbecke/Gehlenbeck und Gehlenbeck/Eilhausen sollen langfristig durch die Entwicklung von Grünverbindungen, die neben ökologischen Funktionen auch Freizeit- und Sportnutzungen übernehmen können, erhalten werden.
Für das Hauptzentrum Lübbecke, Gehlenbeck, Eilhausen sieht der Vorentwurf eine Neudarstellung von Wohnbauflächen in einer Größe von ca. 40 ha vor. Für das Nebenzentrum Nettelstedt ist die Bilanz nahezu ausgeglichen. Weitere Wohnbauflächen werden nicht dargestellt. In Alswede ermöglicht die Flächenbilanz die Darstellung einer kleineren Wohnbaufläche nördlich der Straße »Im Paradies«. Für Blasheim besteht ein Flächenüberhang. Der Vorentwurf sieht daher die Rücknahme einzelner am Rand gelegener Flächen vor. Der größte Überhang mit ca. 7,5 ha Baufläche wurde für Obermehnen ermittelt. Einige Flächen, die auch städtebaulich zu begründen sind, wurden deshalb im Vorentwurf wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Insgesamt könnte die Stadt Lübbecke also noch zusätzliche 7,88 ha an Wohnsiedlungsflächen ausweisen, und zwar im Hauptzentrum (Lübbecke, Gehlenbeck, Eilhausen) sowie untergeordnet in Nettelstedt. Die Stadt Lübbecke möchte jedoch zunächst die weitere (auch demografische) Entwicklung abwarten und erst zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht weitere Ausweisungen vornehmen.
Die konkreten Vorgaben des Gewerbeflächenbedarfes wurden ebenfalls von der Bezirksregie-rung vorgegeben.
Dabei verzeichnet der Vorentwurf einen gewissen Überhang an Flächen. Die Stadt Lübbecke ist sich dieser moderaten Überdarstellung bewusst; sie entscheidet sich jedoch aufgrund ihrer Bedeutung innerhalb des Siedlungsgefüges im Raum und ihrer arbeitsmarktpolitischen Verantwortung für ihre Bürger dafür, die nachfolgend aufgeführten Flächen in die Darstellung als gewerbliche Flächen aufzunehmen.
Erweiterung gewerblicher Bauflächen:
l Bereich südlich »Rauhe Horst« und westlich der Bahnlinie,
l Flächen östlich Rahdener Straße,
l Gebiete östlich Heuweg (Osterbruch),
l Ergänzung der Nutzungen südlich des Jockweges.
Weitere Handlungsfelder der Flächennutzungsplanung sind u.a. die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr sowie Freizeit und Erholung.

Artikel vom 02.08.2005