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Autoverleih kein
»Freundschaftsdienst«

Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser


Klar würde man sein letztes Hemd für einen guten Freund hergeben. Was aber, wenn der Kumpel mal eben das Auto leihen möchte? Verkehrsexperten der ARAG warnen vor diesem »Freundschaftsdienst«. Denn »baut« der Freund einen Unfall mit dem fremden Auto, steht für den entstandenen Personen- und Sachschaden beim Unfallgegner die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein. Darauf folgen meist die Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse und eine höhere Versicherungsprämie, die natürlich der Fahrzeughalter zahlen muss. Zudem steht er für den Schaden am eigenen Auto gerade, sofern er nicht vollkaskoversichert ist.
Wenn er dann versucht, sich das Geld vom Kumpel wiederzuholen, der den Unfall verursacht hat, zeigt nicht selten, was von einer »echten Männerfreundschaft« zu halten ist. Die ARAG rät, vor dem Fahrzeugverleih schriftlich zu regeln, wer bei einem Unfall für den Schaden oder die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt gerade stehen soll.

Artikel vom 02.09.2005