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Wildunfall muss
gemeldet werden

Duftzaun hat sich als Schutz bewährt

Nach Angaben des ADAC verenden pro Jahr 250 000 Stück Reh-, Rot- und Schwarzwild nach Kollisionen mit Kraftfahrzeugen. Hinzu kommen 220 000 Hasen und Kaninchen. Dabei wird jährlich Wildbret für acht Millionen Euro vernichtet. Aber auch für den Menschen droht Gefahr.

2500 Verkehrsteilnehmer werden bei Wildunfällen verletzt, 50 getötet. Der Sachschaden, der von den Versicherungen reguliert werden muss, beträgt 425 Millionen Euro.
Diese Zahlen zeigen, dass mehr für den Wildschutz getan werden muss. Besonders bewährt haben sich in diesem Zusammenhang Wildschutzzäune und der vom ADAC entwickelte Duftzaun. Bis heute sind auf 17 000 Kilometern Straße die Unfallschwerpunkte mit einem Duftzaun geschützt. Hier sind die Unfälle um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen. Nach Schätzungen des Automobilclubs müssten noch weitere 15 000 Kilometer Straßen gesichert werden.
Mit speziellen Wildäckern bietet man Hirsch und Co. ein so reichhaltiges Nahrungsangebot, dass sie das Revier nicht verlassen müssen. Dort wo ausgeprägter Wildwechsel der Tiere Verkehrsadern kreuzt, können Wildbrücken das Problem lösen. Verkehrsschilder warnen die Autofahrer vor besonders gefährlichen Straßenabschnitten. Allerdings hat der ADAC festgestellt, dass über 70 Prozent der Wildwechselschilder falsch platziert sind.
Autofahrer unterschätzen häufig die Gefahr, die von einer Kollision mit einem Tier ausgeht. Schon ein Reh mit einem Gewicht von 20 Kilogramm hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne. Wildunfälle lassen sich am besten durch entsprechende Fahrweise vermeiden.
Bremsbereit
Dazu sollte man die aufgestellten Wildwechselschilder beachten, und im Gefahrenbereich defensiv und bremsbereit fahren. Die Fahrbahnränder müssen genau beobachtet werden. Die Geschwindigkeit sollte reduziert und der Sicherheitsabstand erhöht werden.
Ein Wildunfall muss - auch wenn nichts Schlimmes passiert ist - bei der nächsten Polizeistation oder beim Jagdpächter gemeldet werden. Nur so kann geflüchtetes, verletztes Wild aufgespürt werden. Auch für die Schadensabwicklung ist eine bestätigte Unfallmeldung wichtig. Überfahrene Tiere müssen von der Fahrbahn entfernt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Kadaver mit einem Warndreieck oder mit der Warnblinkanlage gesichert werden.

Artikel vom 02.09.2005