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Daten & Fakten


Drei verschiedene Verfahren kommen bei der Auftragsvergabe durch die Stadt Bad Oeynhausen in der Regel zur Anwendung. Die einfachste Variante, die freihändige Vergabe, wird nur bei sehr geringen Auftragssummen angewendet. Hier reicht es aus, wenn zwei oder drei Angebote formlos eingeholt werden und dann der Auftrag vergeben wird.
Zudem macht die Stadt Gebrauch von der beschränkten Ausschreibung. Hierbei schreibt sie eine ganze Anzahl von Anbietern an, deren Fachkunde etwa durch Erfahrungen in der bisherigen Zusammenarbeit bewiesen ist.
»Die Entscheidung für eine beschränkte Ausschreibung ist nicht willkürlich, sondern begründungspflichtig«, sagt Stadtsprecher Rainer Printz. »Ein Bieter kann beim Kreis als Vergabeprüfstelle Beschwerde einlegen. Einer Prüfung sollte die Begründung Stand halten«.
Der Regelfall bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand ist aber die öffentliche Ausschreibung. In Datenbanken, Zeitungen und Magazinen werden die Arbeiten bundesweit - ab gewissen Summen sogar europaweit - ausgeschrieben. Entsprechend groß kann der Kreis der Bewerber sein.

Artikel vom 02.08.2005