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Scheidungskrieg
findet kein Ende

Unterhaltspflicht nicht aufgeklärt

Hiddenhausen (cl). Auch im zweiten Anlauf schaffte es die Justiz nicht, die jahrelange Verletzung der Unterhaltspflicht von Walter D. (Name geändert) gegenüber den drei Töchtern aus der geschiedenen Ehe strafrechtlich sauber aufzuklären.

Richterin Alexandra Sykulla stellte das Strafverfahren ein, der Angeklagte muss seine eigenen Kosten und seinen Anwalt bezahlen.
Vor der Verhandlung war er auf Rechtsanwalt Caspar von Consbruch (Hiddenhausen), der die Ex-Frau in dem jahrelangen Scheidungskrieg vertritt, mit der fragwürdigen Bemerkung losgegangen: »Wir beiden sprechen uns noch!«
Walter D. gab sich als Volljurist und Bauingenieur aus. Er habe den berechtigten Unterhalt nicht bezahlen können, weil er durch die finanziellen Turbulenzen seiner Firma und diverser Auftraggeber dazu nicht in der Lage gewesen sei.
Dabei war er nicht davon abzubringen, einen wortreichen Bogen zu spannen, der im Kern immer wieder auf Folgendes hinaus lief: Seine Lebenspartnerin arbeitet beim Kirchenkreis Lübbecke und ist glühende Scientologin. Sie habe nicht nur seine Akten und Unterlagen verschwinden lassen, sondern stecke auch noch als treibende Kraft hinter sämtlichen anderen Schwierigkeiten, die ihm widerfahren seien.
Außerdem hätten seine Eltern immer wieder gegen seinen Willen der Exfrau und den Enkeln namhafte Beträge als Unterstützung zukommen lassen. Damit sei die Sache ja wohl aus der Welt.
An der Exgattin als Zeugin hatte die Richterin allerdings auch keine große Freude.
Ihre Aussagen, so meinte sie, hätten allzu große Belastungstendenzen. Außerdem wollte die Richterin den greisen Schwiegereltern ersparen, sich mit einer Zeugenaussage aus Gefälligkeit möglichweise in Schwierigkeiten zu bringen.

Artikel vom 28.07.2005