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Gutgläubige Frau freigesprochen

Vorwurf der Hehlerei unbegründet - Paketsendungen verhökert


Herford (cl). Wenige Tage vor ihrem 38. Geburtstag quittierte die kaufmännische Angestellte Nadja B. (Namen geändert) ihren Freispruch beim hiesigen Schöffengericht mit Tränen der Erleichterung. Ihr war Hehlerei in größerem Stil vorgeworfen worden. Doch sie war wohl wirklich die einzig Ahnungslose neben dem männlichen Trio, das durchaus Bescheid gewusst hatte.
Von Oktober 2001 bis Juli 2002 stahl der Auslieferungsfahrer Volker A. jede Menge Computerbauteile, Kosmetika und Handies bei seiner Arbeitgeberfirma UPS. Er lieferte sie direkt an Stefan F., der einen Teil an den Bielefelder Kfz- Sachverständigen Sven G. weitergab, der sie von seiner damaligen Freundin Nadja B. im Internethandel verhökern ließ. Der diebische Verkaufsfahrer hatte auch die Stirn gehabt, gestohlene Sendungen umzuetikettieren und sie von UPS zustellen zu lassen. Sven G. hatte seiner Freundin erklärt, alle Artikel seien von Bekannten aus Insolvenzen und Firmenauflösungen erworben worden.
Der Verkaufsfahrer Volker A. war im Dezember 2003 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung (plus 3 000 Euro Geldbuße), Stefan F. und Sven G. im März 2005 zu jeweils elf Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
Nadja B. war seinerzeit froh gewesen, in Heimarbeit etwas zum Lebensunterhalt für sich und ihr Kind hinzuverdienen zu können, zumal sie nur halbtags beschäftigt ist. Für ihre Gutgläubigkeit sprach auch, dass sie ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse korrekt angegeben hatte. Übrigens: Die ganze krumme Geschichte war durch Scheinkäufe einer Sicherheitsfirma bei Ebay aufgedeckt worden.

Artikel vom 23.07.2005