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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Löhne
Die Stadt Löhne macht bekannt, dass Melderegistrierauskünfte
1. An Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen,
2. Im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie mit        Bürgerentscheiden,
3. Über Ehe- und Altersjubiläen,
4. An Adressbuchverlage,
nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden dürfen.
Die vollständige Bekanntmachung wird vom 25. Juli 2005 bis 02. August 2005 im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus Löhne, Oeynhausener Straße 41, 32584 Löhne ausgehängt und ist zusätzlich der Internetseite der Stadt Löhne, www.loehne.de, zu entnehmen.
Löhne, den 20. Juli 2005
gez. Quernheim
Bürgermeister

Artikel vom 23.07.2005