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Ansprechpartner für behinderte Menschen in der Beratungsstelle sind Leiterin Britta Gallner (links) sowie die Mitarbeiter Daniela Rustemeyer (rechts) und Christian Schäfers (Mitte). Foto: M. Glunz

Selbstständiges Leben
und soziale Eingliederung

Beratungsstelle und ambulant betreutes Wohnen

Paderborn (mg). In der Residenzstraße 3 in Schloß Neuhaus ist jetzt eine Kontakt- und Beratungsstelle und ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung eröffnet worden. Erstmalig wird damit ein breites Beratungsangebot der Caritas für behinderte Menschen im Kreis Paderborn angeboten.

Hier erhält der Hilfesuchende umfassende Informationen über die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten im Kreis Paderborn sowie die notwendige Beratung zu den jeweiligen aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Diese Beratung gibt es auch online.
Die individuell benötigten Unterstützungsleistungen können bestimmt werden. Aus dieser Beratungstätigkeit ergeben sich für den Träger eine Weiterentwicklung seines Hilfesystems und die Initiierung weiterer komplementärer Angebote.
In der zurzeit im Kreis Paderborn bestehenden Angebotsstruktur wendet sich der Hilfesuchende in der Regel an eine der bestehenden Einrichtungen oder an einen der bestehenden Dienste. Hier wird die Beratungsstelle zu einer Objektivierung und Eruierung passgenauer Angebote führen.
»Ziel des Ambulanten Dienstes ist es, auch nichtstationäre Angebote für die bei uns nachfragenden Menschen mit Behinderungen anbieten zu können um Betroffenen in den Familien Entlastung zu bieten«, so die Leiterin Britta Gallner. »Dies geschieht über Familienpflegeverhältnisse bis hin zum ambulant betreuten Wohnen, verbunden mit einer umfassenden und qualifizierten Beratung. Dadurch können dem jeweiligen Hilfebedarf genau angepasste Unterstützungsleistungen aus einer Hand angeboten und die Synergieeffekte eines großen multiprofessionellen Trägers genutzt werden.«
Das ambulant betreute Wohnen ist für erwachsene Menschen mit Behinderung gedacht, die den Weg in eine größere Selbstständigkeit gehen wollen, jedoch in unterschiedlichen Bereichen des Lebens noch Unterstützung und Beratung brauchen. Zudem ist es eine Wohnform, die dem Nutzer und der Nutzerin ein selbstständigeres Leben und damit die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde seiner Wahl (Wohnort) ermöglichen soll.
Zu den Hauptaufgaben der Mitarbeiter Daniela Rustemeyer und Christian Schäfers zählen die aufsuchende Betreuung und Begleitung in der Wohnung. Diese Leistungen umfassen beispielsweise: Planung und Gestaltung des Tagesablaufs, Unterstützung in der Haushaltsführung, Hilfen bei behördlichen, institutionellen und finanziellen Angelegenheiten, Unterstützung im beruflichen Alltag, in der Freizeitgestaltung und in der Beziehungsgestaltung zum sozialen Umfeld. Zwischen dem Träger des ambulanten Dienstes und dem Menschen mit Behinderung und seinem gesetzlichen Betreuer wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Grundlage für die Betreuung ist die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs. Die Feststellung erfolgt durch den Landschaftsverband im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Gemeinsam mit dem zukünftigen Nutzer werden die Intensität und die Dauer der Hilfeleistung geklärt. Am Ende des Verfahrens steht die Entscheidung über Art und Umfang der Unterstützung.
Der ambulante Dienst unterstützt Menschen mit einer geistigen Behinderung entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, dauerhaft in einer eigenen Wohnung - allein oder mit Partner - weitestgehend autonom und selbstbestimmt zu leben. Hierbei werden im erforderlichen Rahmen professionelle Unterstützung und Anleitung geboten.
Die Beratungsstelle ist erreichbar unter Ruf 0 52 54/930 53 79, Fax 0 52 54/930 54 24 und E-Mail: beratungsstelle-paderborn@vfc-pd.de.

Artikel vom 22.07.2005