20.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zur Sache

Die Häufung von Betriebsprüfungen der Finanzämter ausgerechnet in gastronomischen Betrieben sieht der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Ostwestfalen (DEHOGA), Thomas Keitel, ziemlich kritisch. Mancher Gastronom sei mit wenig kaufmännischen Kenntnissen ausgestattet. Der DEHOGA, der in Ostwestfalen etwa 2000 Mitglieder vertritt, versucht gegen die durch Betriebsprüfungen lauernden Gefahren mit Informationen anzugehen.
Keitel: »Wenn die Betriebsprüfer schon kleinste Fehler in der Buchführung entdecken, kann die gesamte Buchführung verworfen werden. Und die Beweislast wird zu Ungunsten der Betriebe umgekehrt.« Um gar nicht erst in eine solche Lage zu gelangen, lautet Keitels dringlicher Rat an Wirte: Keine Runden ausgeben, jedes umgekippte Bier und jedes verbrannte Schnitzel aufschreiben, überhaupt nichts wegwerfen und alles protokollieren. Und vor allem niemals in die betriebliche Kasse greifen, auch wenn man es später ausgleiche.
Durch die moderne EDV wurde die Nachkalkulation für Prüfer einfacher. Andererseits habe es bei Zeitreihenvergleichen zur nachträglichen Berechnung von Umsätzen schon »die merkwürdigsten Ergebnisse« gegeben. In einem rechneten Prüfer bei einem Zeitreihenvergleich von der 37. bis zur 49. Woche eine Zuschätzung des Umsatzes von 47 000 Euro hoch. Nur um eine Woche verkürzt, nämlich von der 38. bis zur 49. Woche, lag die Zuschätzung aber nur noch bei 4000 Euro. Dieses Beispiel sagt etwas über Sprunghaftigkeit von Umsätzen aus, aber auch über die Macht, die Prüfer bei Berechnung von Nachveranlagungen haben. skü

Artikel vom 20.07.2005