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Prämien für Arbeitnehmer

Staatliche Förderungen lassen sich auch kombinieren

Sparen, Geld anlegen, Vermögen bilden, für den Ruhestand vorsorgen - da die gesetzliche Rente allein den Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht mehr sichern kann, gilt es, privat fürs Alter vorzusorgen.
Familien werden vom Staat besonders gefördert, denn neben der Grundzulage von derzeit 76 Euro können sie für jedes Kind weitere 92 Euro jährlich erhalten.

Im Alter mietfrei in den eigenen vier Wänden zu wohnen, gilt als eine Art zweite Rente, Bausparen wiederum als Brücke zum Wohneigentum. Und wer sein Geld in Fondssparplänen anlegt, verbindet Vermögensaufbau mit der Chance auf staatliche Förderung.
Wohnungsbauprämie können Bausparer bekommen, die mindestens 16 Jahre alt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Maßgeblich für die Prämienberechtigung ist das zu versteuernde Einkommen. Es darf bei Alleinstehenden maximal 25 600 Euro, bei Verheirateten höchstens 51 200 Euro betragen. Das Bruttoeinkommen kann übrigens, je nach Freibeträgen, deutlich über diesen Grenzen liegen. Gefördert werden jährliche Sparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden und 1024 Euro bei Verheirateten.
Auch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sieht Obergrenzen für das zu versteuernde Einkommen vor: Sie liegen bei 17 900 Euro für Alleinstehende und 35 800 Euro für Verheiratete. Gefördert werden damit Einzahlungen auf Bausparverträge in Form von vermögenswirksamen Leistungen (vL), und zwar bis zu einem begünstigten Höchstbetrag von 470 Euro.
Eine zweite, zusätzliche Sparzulage können Arbeitnehmer für die Anlage von vL auf einen Fondssparplan erhalten.
Die Zulagen für den Aufbau einer privaten Altersrente erhalten Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Auch Ehepartner des Berechtigten, die kein eigenes Einkommen, aber einen eigenen Altersvorsorgevertrag haben, können die Zulage bekommen. Die Höhe der erforderlichen Einzahlungen richtet sich nach dem beitragspflichtigen Vojahreseinkommen.
Die Grundzulage beträgt bei Alleinstehenden 76 Euro, bei Verheirateten 152 Euro (vorausgesetzt, jeder Ehepartner hat einen eigenen Altersvorsorgevertrag). Pro Kind kommen 92 Euro hinzu. Die Zulagen werden mit der jährlichen Sparleistung verrechnet, das heißt, der Sparer muss den um die Zulage verminderten förderfähigen Betrag einzahlen.
Kombiprodukte verbinden Bau- und Fondssparen mit dem Aufbau einer privaten Zusatzrente. Anspruchsberechtigte können sich so das Maximum an staatlichen Zuschüssen sichern. Für eine Familie mit zwei Kindern sind auf diese Weise bei einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro in sieben Jahren insgesamt bis zu 5800 Euro an Prämie drin.

Artikel vom 27.08.2005