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Gegendarstellung


Im Westfalen-Blatt, Zeitung für Gütersloh, ist in der Ausgabe von Donnerstag 14.07.2005 unter der Überschrift »Reingelegt: Anwalt zeigt sich selbst an« ein Artikel erschienen, in dem in Bezug auf meine Person unzutreffende und irreführende Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden sind. Diese stelle ich hiermit wie folgt richtig:

1. Unrichtig ist die Behauptung, Dr. Christian G. & Partner arbeiten für den Beschuldigten Rechtsanwalt - gemeint ist Rechtsanwalt Olaf O.. Richtig ist, dass weder Dr. Christian G. persönlich, noch Dr. Christian G. & Partner für den beschuldigten Rechtsanwalt Olaf O. arbeiten, Dr. Christian G. & Partner war ein Verbund rechtlich selbstständiger Betreuer in Bürogemeinschaft.

2. Unrichtig ist die im Zusammenhang mit der beanstandeten Abrechnungspraxis der Frau Anita O. aufgestellte Behauptung, diese sei zu dem damaligen Zeitpunkt Mitarbeiterin von Dr. Christian G. gewesen. Richtig ist, dass Frau Anita O. zum damaligen Zeitpunkt nicht Mitarbeiterin von Dr. Christian G. gewesen ist. Anita O. war selbstständige Berufsbetreuerin und Vormünderin.

3. Unrichtig ist die in Bezug auf Dr. Christian G. aufgestellte Behauptung, dieser stehe seit Jahren in verfestigter Kooperation mit dem verhafteten Olaf O. in deren Rechtsanwaltskanzlei an der Friedrich-Ebert-Straße. Richtig ist, dass Dr. Christian G. spätestens seit November 2004 nicht mehr in Kooperation mit dem verhafteten Olaf O. steht. Dies wurde spätestens seit diesem Zeitpunkt auch auf dem Briefbogen des Dr. Christian G. kenntlich gemacht.

Gütersloh, 14. Juli 2005
Dr. Christian Grüninger

Anmerkung der Redaktion:
Nach Paragraph 11 des Lan-despressegesetzes Nordrhein-Westfalen ist das Westfalen-Blatt zum Abdruck obiger Gegendarstellung verpflichtet - unabhängig davon ob deren Inhalt wahr oder unwahr ist.

Artikel vom 19.07.2005