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Fünf Schüsse
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Nebenbuhler

Eifersuchtsdrama in Bielefeld

Von Jens Heinze
Kreis Gütersloh/Bielefeld (WB). Rasende Eifersucht des Ex-Freundes war offenbar das Motiv für eine wilde Schießerei in der Bielefelder Innenstadt. Gefahndet wird nach dem Rheda-Wiedenbrücker Cengiz Y. Der 29-Jährige soll am Donnerstagabend auf den Liebhaber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geschossen haben.

Es war 21.50 Uhr am Donnerstag, als sich vor dem Haus »Auf dem langen Kampe 49« dramatische Szenen abspielten. Der Türke Cengiz Y. (29) durchsiebte die Beifahrerseite des blauen VW Golf seines Landsmannes und Nebenbuhlers Cafer O. (36) auf der ganzen Breite mit mindestens fünf Pistolenkugeln. Mehrere Projektile verfehlten den 36-Jährigen nur um Haaresbreite. Das Opfer überlebte den Mordanschlag leicht verletzt - es hatte sich rechtzeitig geduckt. Cafer O. erlitt nach Polizeiangaben lediglich einige Schnittwunden durch umherfliegende Glassplitter, als die Scheibe der vorderen Beifahrertür zerschossen wurde. Der Täter ist seitdem auf der Flucht.
Der mutmaßliche Schütze Cengiz Y. aus Rheda-Wiedenbrück hatte dem ebenfalls aus dem Kreis Gütersloh stammenden Cafer O. am späten Donnerstagabend gegen 21.50 Uhr vermutlich gezielt vor der Wohnung seiner Ex-Freundin aufgelauert. Als Cafer O., der jetzige Lebensgefährte der Frau, mit dem alten blauen VW Golf am Haus Auf dem Langen Kampe einparken wollte, raste der 29-jährige Schütze in seinem roten VW Golf los, stoppte neben dem Pkw des Opfers und feuerte durch die geöffnete Seitenscheibe mindestens fünf Mal aus seiner Pistole vom Kaliber 7.65. Nach dem missglückten Anschlag flüchtete der 29-jährige Türke mit seinem Fahrzeug.
Die Großfahndung der Polizei nach Cengiz Y. verlief bis Redaktionsschluss erfolglos. Bei der Kripo ermittelte die zehnköpfige Mordkommission »Kampe« (benannt nach dem Tatort) unter Leitung von Hauptkommissar Jürgen Heinz mit Hochdruck nach dem Täter. Opfer Cafer O. wurde am Freitag vernommen und dann unter Polizeischutz gestellt. Für den 36-Jährigen besteht akute Lebensgefahr, solange der Pistolenschütze nicht gefasst worden ist.

Artikel vom 16.07.2005